Notdienstpauschale

Kassen: Apotheker könnten manipulieren

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Berlin -

Die Krankenkassen lassen kein gutes Haar an der Notdienstpauschale. Die Ausgestaltung der Pauschale sei „hoch bürokratisch“ und „manipulationsanfällig“, heißt es in einer Stellungnahme zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG). Damit Stadtapotheken nicht doppelt profitierten, müsse die Notdienstgebühr gestrichen werden. Weil sie den Apothekern außerdem nicht trauen, schlagen die Kassen vor, das Geld für den Fonds schon beim Großhandel einzuziehen.

Am kommenden Montag findet die Anhörung zum ANSG im Bundestag statt. Mehrere Verbände haben bereits ihre schriftlichen Stellungnahmen eingereicht.

Zwar unterstützt der GKV-Spitzenverband nach eigenem Bekunden das Vorhaben der Regierung, die Arzneimittelversorgung auf dem Land sicherzustellen. Grundsätzlich bemängeln die Kassen aber, dass sie nicht für die Sicherstellung der Nacht- und Notdienste verantwortlich seien – sondern die Apotheken.

„Sofern der Gesetzgeber die Erbringung von Nacht- und Notdiensten finanziell unterstützen möchte, steht diese erneute Maßnahme deshalb nicht in der primären Finanzverantwortung der GKV.“ Über die Noctu-Gebühr finanzierten die Krankenkassen bereits heute die Dienste der Apotheken.

Was die Einrichtung des Notdienstfonds betrifft, bemängeln die Kassen den „erheblichen“ bürokratischen Mehraufwand, insbesondere der Einzug bei Nicht-GKV-Patienten.

Gemeint ist die Verpflichtung für jede Apotheke, ihre Abgabezahlen im PKV-Bereich über eine Selbstauskunft an den Deutschen Apothekerverband (DAV) zu melden. Aus Sicht der Kassen könnten die Apotheker an dieser Stelle betrügen: „Die vorgesehen Ausgestaltung macht Angaben der Apotheken zu ihren Packungszahlen manipulationsanfällig.“ Das Geld für den Fonds sollte deswegen vielmehr auf Großhandelsebene erhoben werden.

Aus Sicht der Kassen wären die zusätzlichen 120 Millionen Euro zudem nicht nötig gewesen. Schließlich sei das Fixhonorar erst zu Jahresbeginn um 25 Cent angepasst worden. „Zu diesem Zeitpunkt war der Nacht- und Notdienst ein originärer Bestandteil der Arzneimittelversorgung.“ Und mit der Erhöhung des Fixums sei eine leistungsgerechte Vergütung der Apotheken wiederhergestellt worden.

Die Bindung der Notdienstpauschale an das Fixhonorar ist den Krankenkassen ein Dorn im Auge. Aufgrund der stetig steigenden Packungszahlen fürchtet der GKV-Spitzenverband eine „implizite Dynamisierung zu Lasten der Krankenkassen“.

Letztlich kritisieren die Kassen den Fortbestand der Noctu-Gebühr: Stadtapotheken profitierten doppelt, einerseits von den 2,50 Euro, andererseits von der Notdienstpauschale. „Dies läuft der grundlegenden Intention des Gesetzgebers zuwider, gerade die Landapotheken finanziell zu stärken. Zudem wird die GKV doppelt belastet. Konsequenterweise muss die Noctu-Gebühr von 2,50 Euro gestrichen werden.“

Das Fazit des Kassenverbandes: Das von der Regierung entworfene System enthalte zu viele Fehlanreize. Der Verband schlägt daher vor, die Notdienstdichte regional festzulegen. „Das ist eine klassische Aufgabe der Apothekerkammern.“

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