Seit einem Jahr erhalten die Apotheker für jeden geleisteten Notdienst eine pauschale Vergütung, deren Höhe pro Quartal variiert. Mit der technischen Umsetzung des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) ist man beim Deutschen Apothekerverband (DAV) zufrieden, mit den finanziellen Ergebnissen nicht. DAV-Chef Fritz Becker fordert eine Erhöhung des Extrahonorars von derzeit 16 auf 20 Cent pro Packung.
Im ersten Quartal 2014 haben die Apotheker für jeden vollen Notdienst 268,38 Euro erhalten. Nach Hochrechnungen der ABDA werden demnach im gesamten Jahr rund 108 Millionen Euro an die Apotheken ausgeschüttet. Den Apothekern seien aber 120 Millionen Euro jährlich versprochen worden, moniert Becker. Mit der Notdienstpauschale sollten vor allem Apotheken auf dem Land gestärkt werden, die oft Notdienst leisten müssen, aber in dieser Zeit nur wenige Arzneimittel abgeben.
Der NNF funktioniert als Umlagesystem: Pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel fließen aktuell 16 Cent in den Fonds. Die Gesamtsumme wird nach Abzug der NNF-Betriebskosten durch die Anzahl der in diesem Quartal geleisteten Notdienste geteilt. Das Ergebnis ist die variable Notdienstpauschale, die pro Volldienst ausgezahlt wird.
Becker hatte wiederholt gefordert, dass die Vergütung auf 18 Cent pro Packung angehoben werden müsse, damit die 120 Millionen Euro zur Stärkung der ländlichen Versorgung erreicht würden. Jetzt geht er einen Schritt weiter: „Inzwischen sage ich sogar 20 Cent, denn dieser Betrag wurde uns für das ganze Jahr versprochen.“
Da der Fonds nicht wie geplant im Januar 2013 gestartet war, sondern erst im August, fehle den Apothekern der Zuschuss für volle sieben Monate. Dieser Fehlbetrag müsse ausgeglichen werden, so Becker. Der DAV-Chef sieht eine zeitlich begrenzte Erhöhung um weitere 2 Cent als eine Möglichkeit. Die Minimalforderung sei aber 18 Cent, damit wenigstens künftig die zugesagte Summe erreicht werde.
Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) will man davon derzeit nichts hören. Es habe nie ein politisches Versprechen über eine konkrete Summe gegeben, heißt es. Im Gesetzgebungsverfahren sei der Betrag als Größenordnung genannt worden, in der sich die Notdienstvergütung bewegen könne.
Das Ministerium verweist auf die Begründung der Kabinett-Vorlage: „Dort wird explizit keine Angabe zur Höhe der Pauschale gemacht“, so eine Sprecherin.
APOTHEKE ADHOC Debatte