Notdienstpauschale

Stichtag 20. März

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Berlin -

Wenn Schwarz-Gelb die Notdienstpauschale noch in der Legislaturperiode umsetzen will, muss schnell gehandelt werden: Innerhalb der Koalition gilt die Kabinettssitzung am 20. März als Stichtag – an diesem Mittwoch werden die letzten Gesetze und Verordnungen dieser Regierung durchgewinkt. Dabei hat die Notdienstpauschale einen holperigen Weg vor sich: Sie soll zweigeteilt, über ein Gesetz und eine Verordnung, umgesetzt werden. Inzwischen ist auch klar, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dafür noch keinen weiteren Entwurf an die anderen Ressorts geschickt hat.

Ende 2012 hatte das Bundesinnenministerium (BMI) den ersten Entwurf des BMG zur Notdienstpauschale abgelehnt. Es ging dabei nicht um bloße redaktionelle Änderungen: Das Ressort von Hans-Peter Friedrich (CSU) kritisierte die zusätzliche Honorierung der Apothekennotdienste als solches. Das BMG hatte den Apothekern in der Folge zugesagt, einen neuen Entwurf zu erarbeiten und diesen erneut von den Verfassungsressorts prüfen zu lassen.

Nun wird aber klar, dass der gestern bekannt gewordene Vorschlag diese wichtige Hürde noch gar nicht genommen hat: „Das BMG hatte uns seinerzeit mitgeteilt, dass ein neues Konzept Ende Februar oder Anfang März folgen soll“, so ein BMI-Sprecher.

Auch was die Finanzierung und die Verteilung der Notdienstpauschale betrifft, wird nun immer mehr bekannt. Offenbar plant das BMG, die aus der Anpassung des Fixums um 16 Cent generierten Gelder in einem Fonds zu sammeln. Aus dem GKV-Bereich dürften so rund 100 Millionen Euro pro Jahr in den Fonds fließen.

Wie die restlichen 20 Millionen Euro aus dem PKV-Bereich, der Beihilfe und der freien Heilfürsorge in den Topf kommen, ist schwierig: Schließlich kassieren die Apotheker die 16 Cent direkt.

Im Gespräch ist offenbar, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) mit den Privatversicherern einen Rahmenvertrag abschließt, der die Zahlung der Beträge in den Fonds vorsieht. Der PKV-Patient würde in der Apotheke dann weiterhin 8,35 Euro pro Rezept zahlen, die restlichen 16 Cent könnten von den Versicherungsunternehmen in den Fonds fließen.

Völlig offen ist weiterhin die Verteilung der Gelder an die Apotheken nach dem Vorbild der Kassenärztlichen Vereinigungen: Die Kammern haben eigentlich nicht die Befugnis, Gelder zu sammeln, zu verwalten und zu verteilen. Unklar ist auch, wer den Fonds verwalten soll.

Aus gesetzgeberischer Sicht hat die Notdienstpauschale daher noch einige Hürden zu nehmen. Die erste Komponente, die Erhöhung des Fixhonorars, könnte schnell geregelt werden: Dazu reicht eine Ressortabstimmung mit anschließendem Kabinettsbeschluss. Wenn das Bundesfinanzministerium (BMF) nicht wie beim letzten Mal widerspricht, könnte zumindest dieser Punkt schnell abhakt werden.

Das Gesetz für den Fonds zur Notdienstpauschale dürfte komplexer werden: Das Kabinett muss spätestens am 20. März zugestimmt haben, bis dahin muss also ein von allen Ressorts abgenickter Entwurf vorliegen.

Anschließend müssen noch der Bundestag und der Bundesrat das Gesetz besprechen. Verzögerungen, beispielsweise durch die Einbeziehung des Vermittlungsausschuss, kommen bei diesem engen Zeitplan fast gar nicht mehr in Frage.

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