Apothekenhonorar

Notdienstpauschale: Die offenen Fragen Benjamin Rohrer, 15.10.2012 16:21 Uhr

Viele Fragezeichen: Vertreter der ABDA reden in dieser Woche erstmals im BMG über die Verteilung und Abrechnung der Notdienstpauschale. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Immer noch ist völlig offen, wie die Apotheken in Zukunft von der

Notdienstpauschale profitieren sollen. Auch der Deutsche Apothekertag

(DAT) brachte wenig Neues: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und Jens Spahn (CDU)

sagten, dass die Regierung an der technischen Umsetzung arbeite. In

dieser Woche können Vertreter der ABDA erstmals im

Bundesgesundheitsministerium (BMG) ihre Vorschläge vorstellen. Doch auch

in der Apothekerschaft ist man sich über viele Fragen noch nicht einig.

Es geht um zwei große Themen: die Abrechnung und die Verteilung der

Gelder.

Hinsichtlich der Abrechnung hatte die ABDA der Politik bereits im Frühling einen Vorschlag unterbreitet. Über ihre Rechenzentren sollen die Apotheken die Pauschale demnach bei den Landesverbänden der Ortskrankenkassen abrechnen. Die privaten Krankenversicherungen sollen über ein Ausgleichsverfahren an den Zahlungen beteiligt werden. Je nach Versichertenzahl sollen die PKV-Unternehmen demzufolge Beteiligungen an die Kassen zahlen. Innerhalb der Apothekerschaft scheint dieser Vorschlag unangefochten zu sein, offen ist jedoch, wie die Politik darauf reagieren wird.

Vor Problemen stehen die Apotheker was die Verteilung der Gelder betrifft: Einerseits wäre es denkbar, dass jede Apotheke ihre Dienste über eine Sonder-PZN einzeln bei den Kassen abrechnet. Das dürfte allerdings der Politik nicht gefallen. Spahn und Bahr haben beim DAT nämlich klar gestellt, dass mit den Zahlungen keine Fehlanreize gesetzt werden dürften, die Gelder sollten gezielt bei den Notdienst-Apotheken ankommen. Rechnen die Apotheken aber selbst ab, bleibt offen, wer die Notwendigkeit der Zahlungen überprüft.

Einige Landesapothekerkammern haben daher den Wunsch, dass sowohl die Abrechnung als auch die Verteilung über die Kammern geregelt wird. Schließlich gebe es in den einzelnen Kammerregionen unterschiedliche Notdienstsysteme und die Kammern wüssten auch am besten, welche Apotheke gerade zur Dienstbereitschaft eingeteilt ist, so das Argument.


Vorstellbar wäre also, dass die Kammern den Kassen regelmäßig mitteilen, wie viele Dienste geleistet wurden, im Auftrag der Apotheken abrechnen und die Gelder anschließend an die Apotheken verteilen. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hat die ABDA aufgefordert, in den Verhandlungen mit dem BMG einen solchen Weg einzuschlagen.

Auch über die Höhe der Pauschale ist man sich noch im Unklaren: Es muss geklärt werden, ob beispielsweise eine Pauschale pro Dienst gezahlt wird, oder ein Stundensatz vereinbart wird. Im März hatte die ABDA 263 Euro pro Dienst geltend gemacht, was rund 192 Millionen Euro entspräche. Die Politik will allerdings nur 120 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Die ABDA hat nun wieder einmal die Aufgabe, der Politik eine verlässliche Datenbasis vorzulegen. Eines wollen die Apotheker aber vermeiden: „Wie bevorzugen eine Selbstverwaltungslösung und müssen vermeiden, dass die Kassen in das Notdienst-Thema einbezogen werden“, so Friedemann Schmidt, Vize-Präsident der ABDA. Den Kassen dürfe hinsichtlich der Zahlungen keine Steuerungsfunktion zukommen.