Rund 120 Millionen Euro sollen jährlich in den Notdienst-Fonds fließen. Der Gemeinschaftstopf soll als Sondervermögen vom Deutschen Apothekerverband (DAV) verwaltet werden. Mit den geplanten Änderungen im Apothekengesetz (ApoG) will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den DAV mit neuen Verwaltungskompetenzen beleihen – und gleichzeitig die Rechts- und Fachaufsicht übernehmen.
Der DAV soll sich laut Entwurf nicht nur um die Errichtung des Fonds sowie die Vereinnahmung und Verteilung der Mittel kümmern, sondern Apotheken, die die 16 Cent pro Packung nicht abführen, in Anspruch nehmen können.
Laut Entwurf setzt der DAV die für jedes Quartal von den Apotheken abzuführenden Beträge fest; Widersprüche und Klagen haben keine aufschiebende Wirkung. Der DAV wird vielmehr ermächtigt, die Beträge direkt bei den Rechenzentren einzuziehen.
Im PKV-Bereich meldet die Verrechnungsstelle ZESAR innerhalb von zwei Wochen nach Quartalsende die Anzahl aller verordneten Packungen. Weil nicht alle Privatrezepte eingereicht werden, gleicht der DAV – in Einvernehmen mit dem BMG – die gemeldete Zahl mit verfügbaren Statistiken ab. Die Beträge für die entsprechend hochgerechneten Packungszahlen werden dann den Apotheken in Rechnung gestellt.
Kommen die Apotheken ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, muss der DAV eingreifen: Zur Überprüfung sollen Mitarbeiter beziehungsweise Beauftragte dann die Betriebsräume betreten, die erforderlichen Auskünfte verlangen und Geschäftsunterlagen einsehen und kopieren können.
Auch die Berechnung der konkreten Pauschale auf Basis der Anzahl von Notdiensten und Packungen liegt beim DAV. Ob die Vorschläge bei den Juristen der Fachverbände auf Zustimmung stoßen, werden die kommenden Tage und Wochen zeigen.
Ursprünglich wollte das BMG die Kammern das Geld verteilen lassen. Bei der ABDA hatten sich zwei Lager gebildet: Kammern wie Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg argumentierten mit dem Versorgungsauftrag und der inhaltlichen Nähe zu den Notdiensten. Kritiker verwiesen auf die Beteiligung der Verbände an den Rechenzentren und die damit bereits bestehende Infrastruktur. Allerdings sind nur rund 90 Prozent aller Apotheker Mitglied in einem Apothekerverband.
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