In den kommenden Wochen muss das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) im Bundesrat besprochen werden. Einige Länder haben bereits Widerstand angekündigt. Dem CSU-Gesundheitsexperten Johannes Singhammer zufolge darf es bei der Umsetzung der Notdienstpauschale keine unnötige Verzögerung geben: „Die Länder sind nun in der Verantwortung: Ich warne davor, die Unterstützung der Landapotheken unnötig zu verzögern.“
Auf Nachfrage hatten mehrere Bundesländer den Entwurf des ANSG kritisiert: Insbesondere die Beteiligung der Selbstzahler erscheint einigen Ländern als zu kompliziert. Rheinland-Pfalz stellte zudem die zukünftige Rolle des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) in Frage und kündigte an, sich für eine stärkere Einbeziehung der Landesapothekerkammern einzusetzen.
Zustimmen muss der Bundesrat der Notdienstpauschale nicht – schließlich handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Sehen die Länder aber dringenden Änderungsbedarf, können sie den Vermittlungsausschuss einberufen und so das gesamte Verfahren verzögern.
Singhammer warnt vor langen Diskussionen der Länderkammer: „Natürlich ist es normal, dass der Bundesrat eigene Vorschläge einbringt. Wer jetzt aber verzögert, trägt die Verantwortung dafür, dass die Strukturkomponente eventuell erst später in Kraft tritt.“
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion zeigte sich zufrieden damit, dass die Notdienstpauschale nun endlich beschlossene Sache ist. „Ich begrüße, dass das Gesetz nun endlich umgesetzt wird. Die Unionsfraktion fordert die Einführung der Notdienstpauschale schon seit September. Jetzt ist es wichtig, dass die Strukturkomponente, die gezielte Unterstützung von Landapotheken, schnell in Kraft tritt.“
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