Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag zeigt sich zufrieden mit dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetz zur Notdienstpauschale: Mit dem Apothekenotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) „verbessern wir die Rahmenbedingungen für die Notfallversorgung mit Medikamenten“, teilten der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Jens Spahn, und der zuständige Berichterstatter Michael Hennrich (beide CDU) mit.
„Die Apotheken leisten mit Notdiensten einen wichtigen Beitrag dazu, dass schnelle Hilfe auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten möglich ist.“ Dieses Engagement sei in der Vergangenheit nur anhand der Zahl der abgegebenen Packungen honoriert worden. „Insbesondere in weniger dicht besiedelten Gebieten mit häufigen Notdiensten und weniger abgegebenen Medikamenten hat sich diese Entlohnung nicht bewährt“, so Spahn und Hennrich.
Mit dem Gesetz erhalte künftig jede Apotheke, die zwischen 20 Uhr und 6 Uhr einen vollständigen Notdienst erbringe, einen pauschalen Betrag zuzüglich zu den heute üblichen 2,50 Euro pro Packung.
Die wohnortnahe Versorgung sehen die CDU-Politiker als einen zentralen Punkt des deutschen Gesundheitswesens: „Wir wollen, dass dies auch in Zukunft so bleibt, dass gerade die Menschen in ländlichen Regionen in Notfällen nicht zig Kilometer weit fahren müssen, um Hilfe zu bekommen.“
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz habe man Maßnahmen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung getroffen – nun werde auch die Versorgung mit Arzneimitteln verbessert.
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