Länder wollen Notdienstpauschale ändern Benjamin Rohrer, 20.03.2013 10:38 Uhr
Soeben hat das Bundeskabinett das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) beschlossen. Bei ihrer Besprechung im Bundesrat könnte die Notdienstpauschale allerdings auf Widerstand stoßen: Zwar begrüßen die Länder grundsätzlich die geplante Unterstützung von Landapotheken. Mehrere Gesundheitsministerien haben sich in ihren Stellungnahmen zum ANSG allerdings über die Komplexität des Gesetzentwurfes beschwert. Auch die Rolle des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) wird kritisiert. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht unbedingt zustimmen. Trotzdem können die Länder das Verfahren erschweren und in die Länge ziehen.
Das ANSG ist ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Solche Gesetze können grundsätzlich auch ohne die Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten. Trotzdem müssen sie wie jedes andere Gesetz zweimal im Bundesrat besprochen werden.
Stimmen die Länder dagegen, könnte eine Mehrheit des Bundestages das Veto des Bundesrates überstimmen. Die Bundesländer können jedoch auch beim ANSG den Vermittlungsausschuss einberufen. Das Verfahren würde so erheblich erschwert.
Die Kritik der Länder dürfte deutlich ausfallen. Rheinland-Pfalz bezeichnet die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) beispielsweise als „bürokratisch und praxisfern“. „Wir haben Zweifel, dass der DAV die optimale Instanz zur Fondsverwaltung ist“, so eine Sprecherin. Eine frühere und stärkere Einbeziehung der Länder wäre hilfreich gewesen.
Im Bundesratsverfahren will Rheinland-Pfalz Änderungsanträge einbringen. „Es ist noch im Bundesrat zu diskutieren, inwieweit die Abwicklung über den geplanten Apothekenfonds der beste und praktikabelste Weg der Abrechnung ist“, so die Sprecherin. Das Land will vorschlagen, die Landesapothekerkammern stärker in das Verfahren einzubeziehen.
Hessen bezeichnet die Notdienstpauschale als ein „sinnvolles Instrument“. Der Umsatz von Landapotheken in Notdiensten sei zu gering. „Auch haben bei der ersten Erhöhung der Abgabepauschale seit neun Jahren […] die stark quer subventionierten Dienstleistungen der Apotheker wie Dienstbereitschaft rund um die Uhr, keine Berücksichtigung gefunden“, so eine Ministeriumssprecherin.
Auch Hessen will sich im Bundesratsverfahren aber noch für Änderungen stark machen: „In der Hauptsache wird die hohe Komplexität der Regelung kritisiert.“ Insbesondere die Einbindung der Selbstzahler sei mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden, so die Sprecherin.
Weil der Weg zur nächsten Apotheke in den Stadtstaaten in der Regel kein weiter ist, betrifft sie das ANSG nur am Rande. Trotzdem sieht Berlin „Nachbesserungsbedarf“: So moniert die Hauptstadt, dass der Notdienst-Fonds im Apothekengesetz (ApoG) geregelt werden soll, „da die vorgenommenen Regelungen der Beleihung des DAV, der Fondsverwaltung und der Aufsicht durch das BMG unserer Ansicht nach nicht so recht in den Regelungsrahmen des ApoG passen“. Zudem kritisiert Berlin den Detaillierungsgrad, unbestimmte Rechtsbegriffe sowie die Verwaltungskosten.
Auch Hamburg kritisiert das ANSG: „Die von der ABDA veröffentlichten Zahlen zur Entwicklung des durchschnittlichen Einkommens eines Apothekers […] deuten nach unserer Einschätzung darauf hin, dass die Frage der angemessenen Honorierung insgesamt und mit all ihren Facetten überprüft werden sollte, um das bewährte System der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch öffentliche Apotheken auch künftig bundesweit sicherstellen zu können.“