Notdienstpauschale

Bayern: Bund ist uns endlich gefolgt

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Berlin -

Bayerns Gesundheitsminister Marcel Huber (CSU) ist zufrieden, dass die Bundesregierung das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) beschlossen hat. Huber stellte nochmals klar, dass der ursprüngliche Vorschlag, Landapotheken zu stärken, aus dem Freistaat kam: „Bayern hat sich wiederholt für die Einführung einer Nacht- und Notdienstpauschale eingesetzt. Endlich hat der Bund reagiert und ist unserer Initiative gefolgt, gerade für Apotheken auf dem Land die Vergütung gerechter zu machen.“

Aus Hubers Sicht wird mit der Notdienstpauschale auch für mehr Gerechtigkeit innerhalb des Apothekenwesens gesorgt: „Landapotheken versorgen in der Regel weniger Patienten während der Nacht- und Notdienstzeiten als Stadtapotheken und leisten zum Teil häufiger Nacht- und Notdienste.“

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte erklärt, dass die Pauschale nicht den Anspruch habe, kostendeckend zu sein. Ohnehin sehe er den Rückgang der Apothekenzahlen noch nicht als Problem. In Bayern scheint man besorgter zu sein. Aus Hubers Sicht kann die Notdienstpauschale dazu beitragen, wichtige Landapotheken zu erhalten: „Das hilft, den gefährlichen Trend der Apothekenschließungen auf dem Land zu stoppen.“

Schon in den kommenden Wochen wird das ANSG in erster Lesung im Bundesrat besprochen. Die Länderkammer muss nicht zustimmen, damit das Gesetz in Kraft tritt, sie könnte aber den Vermittlungsausschuss einberufen. Zuletzt hatten einige Länder erklärt, Änderungsanträge erstellen zu wollen.

Nach ersten Besprechung im Bundesrat legen die Länder der Bundesregierung einen Bericht vor. Die Regierung kann dazu Stellung beziehen. Sollten sich die Länder dazu entscheiden, den Vermittlungsausschuss einzuberufen, könnte sich das Verfahren verlängern. Bis zum 5. Juli haben die Bundesländer Zeit: An diesem Tag ist die letzte Sitzung des Bundesrates.

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