Notdienstpauschale

PKV-Rezepte an die Rechenzentren?

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Berlin -

Die Beteiligung der Selbstzahler am Notdienst-Fonds bereitet der ABDA Kopfschmerzen: Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass die im Entwurf des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) vorgesehene Berechnung der PKV-Anteile über die Abrechnungsstelle ZESAR aufwendig ist. Bei ZESAR selbst ist man aber entspannt und bezeichnet den Verwaltungsaufwand als „überschaubar“. Vielleicht wird in letzter Minute aber noch eine Möglichkeit gefunden, Privatrezepte doch über die Rechenzentren abzuwickeln.

Laut Entwurf soll ZESAR dem Deutschen Apothekerverband (DAV) regelmäßig Daten darüber liefern, wie viele PKV-Rezepte jede einzelne Apotheke pro Quartal umgesetzt hat.

Die nicht eingereichten Rezepte sollen anhand von bekannten Marktdaten in das Verfahren mit eingerechnet werden. Der DAV wiederum soll dann die Apotheken zur Kasse bitten: Pro Rx-Medikament müssen die Apotheker 16 Cent an den Notdienst-Fonds abführen*. Im GKV-Bereich wird der Betrag direkt von den Rechenzentren einbehalten und an den DAV überwiesen.

Aus Sicht von ZESAR-Geschäftsführer Christian Hälker ist diese Aufgabe zu bewältigen: „Der Aufwand für ZESAR wäre überschaubar: Es handelt sich um genau die Daten, über die wir ohnehin verfügen.“ So müssten lediglich die IK-Nummern der Apotheken und die Daten über die PKV-Rezepte transportiert werden. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei dies daher unbedenklich: „ZESAR wird keine personenbezogenen Daten über die Apotheker oder Patientendaten weiterreichen.“

Auch die technische Umsetzung wäre laut Hälker einfach: „Es müsste eine einfache Schnittstelle zwischen ZESAR und dem DAV entwickelt werden, um die Daten regelmäßig zu verschicken. Alternativ könnten die Daten auch einfach als Datei verschickt werden.“ Die entstehenden Verwaltungskosten seien dementsprechend niedrig.

Es bleibt die Frage nach der Abdeckung: Je mehr PKV-Rezepte von ZESAR erfasst werden, desto weniger muss der DAV selbst rechnen. Wie viele Privatrezepte heute von ZESAR erfasst werden, will Hälker nicht verraten. Aber: „ZESAR verfügt über einen sehr hohen Abdeckungsgrad.“

Vielleicht wird Hälker seine Mitarbeiter aber gar nicht in die Notdienstpauschale einarbeiten müssen: Dem Vernehmen nach liegt dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Vorschlag vor, demzufolge die Berechnung des PKV-Anteils über die Rechenzentren abgewickelt werden soll.

Demnach sollen die Apotheker die PKV-Rezepte in ihrer Warenwirtschaft erfassen und an die Rechenzentren weiterleiten. Dort sollen die Verordnungen gezählt werden, um die Daten dann an den DAV weiterzuleiten. Kontrolliert werden müsste dabei irgendwie, dass die Apotheken wirklich alle PKV-Rezepte melden.

Für eine solche Regelung müsste der Entwurf allerdings in der verbleibenden Zeit nochmals grundlegend überarbeitet werden: In dem Papier ist nämlich ausdrücklich die Beteiligung von ZESAR vorgesehen.

* Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatte es geheißen, pro PKV-Rezept müssten 16 Cent abgeführt werden. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

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