Notdienstpauschale

DAV: 160.000 Mitteilungen an Apotheken

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Berlin -

Der Entwurf des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes (ANSG) stellt den Deutschen Apothekerverband (DAV) vor eine Monsteraufgabe: Insbesondere die Beteiligung der Selbstzahler an der Notdienstpauschale macht das Verfahren kompliziert. Der genaue Erfüllungsaufwand ist noch nicht bekannt. In der Jägerstraße rechnet man aber damit, dass pro Jahr mehr als 160.000 Mitteilungen an die Apotheken verschickt werden müssen. Und auch die Abrechnungsstelle ZESAR, die Rechenzentren und die Apothekerkammern halten die Hände auf.

Im ANSG-Entwurf selbst ist zu den Verwaltungskosten nicht viel angegeben: Für den DAV werden noch unbekannte Beträge für die Einführung und die laufende Betreuung genannt. Beim DAV geht man davon aus, dass die Berechnung des PKV-Anteils jeder Apotheke sowie die Abrechnung der Überweisungen an den Fonds den größten Anteil ausmachen werden.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die ABDA beauftragt, die Kosten aller Beteiligten zu berechnen. Sehr aufwendig dürfte schon alleine die Kommunikation mit den Apotheken werden: Der DAV rechnet damit, dass jede Apotheke pro Quartal zweimal kontaktiert werden muss.

So muss einerseits mitgeteilt werden, wie viel Geld für wie viele Dienste aus dem Fonds ausgeschüttet wird. Andererseits muss der DAV die Apotheken in Kenntnis setzen, wie viele PKV-Rezepte abgerechnet wurden und wie hoch der jeweils zu zahlende Fonds-Anteil ist. Bei einer Apothekenzahl von rund 21.000 muss der DAV pro Jahr rein rechnerisch also mehr als 160.000 Mitteilungen versenden.

Bei dem Schriftverkehr muss Einiges beachtet werden: Schließlich benötigen die Apotheken die Mitteilungen, um ihre Ausgaben gegenüber den Finanzbehörden anzuzeigen. Ob E-Mails ausreichen, ist daher zu bezweifeln – auch weil nicht feststeht, dass jede Apotheke überhaupt über einen Mail-Account verfügt. Andererseits sind 160.000 Briefe auch schwer vorstellbar.

Der DAV will für den Fonds eine Gesellschaft ausgründen, heißt es. Wie viele Mitarbeiter dort beschäftigt werden müssen, ist noch unklar. Angeblich werden aber in Berlin bereits Büroräume gesucht.

Weil die Apotheker in diesem Bereich keine Erfahrungen haben, hat sich der DAV zunächst an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gewendet. Denn die Ärzte haben Fonds-Erfahrung: Sie erhalten von den Krankenkassen ein jährliches Budget, das dann über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) an die Ärzte verteilt wird.

Ein großes Fragezeichen steht auch noch hinter den Verwaltungsausgaben der Rechenzentren. Laut Gesetz können sich die Rechenzentren ihre Ausgaben aus dem Fonds erstatten lassen. Dr. Jörn Graue, Chef des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ), findet, dass die Pauschale kostenfrei umgesetzt werden könnte. Andere Anbieter sind skeptisch. Zwar soll „nur“ der einfachere GKV-Anteil berechnet werden können. Alleine für die Umstellung der Software dürften aber erhebliche Kosten entstehen.

Schließlich haben auch die Bundesländer einen Anspruch darauf, sich ihren finanziellen Mehraufwand erstatten zu lassen. Der Gesetzentwurf macht hier ausnahmsweise eine konkrete Angabe: Weil die Kammern und Aufsichtsbehörden dem DAV regelmäßig die Notdienste melden sollen, entstehe ihnen ein einmaliger Umstellungsaufwand von 50.000 Euro.

Wie hoch die Verwaltungsausgaben insgesamt sein sollen, ist also noch unklar. Aber eines steht fest: All diese Kosten werden mit Mitteln aus dem Fonds getilgt. Und mit jedem Verwaltungseuro sinkt die Höhe der ausgezahlten Notdienstpauschale.

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