Notdienstpauschale

Notdienst-Fonds ohne PKV

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Berlin -

Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Umsetzung der Notdienstpauschale werden immer konkreter. Auch für den schwierigsten Punkt scheint das Ressort von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) nun eine Lösung zu haben: Die Private Krankenversicherung (PKV), Beihilfe und freie Heilfürsorge sollen überhaupt nicht am Notdienst-Fonds beteiligt werden. Deren Anteil an der Notdienstpauschale soll über die Erhöhung des Fixhonorars in die Apothekenkassen gespült werden. Damit wird das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung aber nur bedingt erreicht: Die Stärkung der Landapotheken.

Im vergangenen Jahr hatte das BMG einen ersten Entwurf an die Ministerien verschickt. Dort war vorgesehen, dass sowohl die PKV-Unternehmen als auch die Krankenkassen ihren Anteil an der Pauschale an die Kammern überweisen. Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte diesen Vorschlag wegen rechtlicher Bedenken abgelehnt. Es sei nicht nachvollziehbar, dass PKV-Unternehmen und die Beihilfe für die bloße Bereitstellung der Notdienste bezahlen müssten.

Das BMG soll inzwischen einen zweiten Vorschlag verschickt haben. Dabei soll das BMG einen entscheidenden Punkt geändert haben: Die PKV soll überhaupt nicht am Notdienst-Fonds beteiligt werden.

Das BMG plant weiterhin, das Fixhonorar um 16 Cent zu erhöhen. In den Fonds sollen aber ausschließlich Gelder von GKV-Rezepten fließen. Jährlich sollen so rund 100 Millionen Euro gesammelt werden, die dann an die Apotheken verteilt werden. Der Anteil der Selbstzahler, auf rund 20 Millionen Euro geschätzt, soll in den Apothekenkassen bleiben.

Auf Nachfrage wollten sich die Ministerien nicht zu dem Entwurf äußern. Noch ist daher völlig unklar, ob sich dieser Vorschlag durchsetzen wird. Rein rechnerisch würde sich die Notdienstpauschale somit aber verringern: Bislang war die Pauschale für einen Notdienst auf etwa 200 Euro geschätzt worden. Wenn statt 120 nur 100 Millionen Euro in den Fonds fließen, würden sich automatisch auch die Auszahlungen verringern.

Auch ordnungspolitisch würde dieser Vorschlag von den ursprünglichen Plänen der Regierung abweichen: Bahr hatte betont, dass von der Pauschale insbesondere Landapotheken profitieren sollten. Von der bloßen Erhöhung des Fixhonorars für Selbstzahler dürften aber insbesondere Standorte mit hohem Rezeptaufkommen profitieren.

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