Nicht nur der Bundesrat kritisiert das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) wegen einem zu hohen Maß an Bürokratie: Der Nationale Normenkontrollrat kritisiert die Konstruktion des Notdienst-Fonds. Es sei fraglich, ob nicht kostengünstigere Alternativen bestünden, monieren die Bürokratiewächter. Der Normenkontrollrat bemängelt auch das übereilte Vorgehen der Bundesregierung.
Der Rat wurde 2006 von der Großen Koalition ins Leben gerufen. Er soll der Bundesregierung helfen, „die durch Gesetze verursachten Bürokratiekosten durch Anwendung, Beobachtung und Fortentwicklung einer standardisierten Bürokratiekostenmessung auf Grundlage des Standardkostenmodells zu reduzieren.“ Der Bundespräsident beruft die acht Ratsmitglieder alle fünf Jahre.
In erster Linie überprüft der Normenkontrollrat neue Bundesgesetze. Nach einem Blick ins ANSG stellt der Rat vor allen inhaltlichen Anmerkungen fest, dass aufgrund der kurzen Frist von zwei Tagen keine abschließende Beurteilung des Gesetzes möglich sei. „Der NKR kann eine derart späte Beteiligung nicht nachvollziehen.“
Bei der Zusammenstellung der durch das ANSG verursachten Kosten stellt der Rat fest, dass Möglichkeiten zur „Verringerung des Erfüllungsaufwandes im weiteren Verfahren geprüft werden sollten“. Insbesondere in Anbetracht der zu erwartenden Kosten für die Errichtung des Notdienst-Fonds müssten günstigere Alternativen gesucht werden.
Im Gesetzentwurf hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Kosten für den Notdienst-Fonds auf ca. 1,2 Millionen Euro geschätzt. Alleine 700.000 Euro pro Jahr wird der Deutsche Apothekerverband (DAV) für die Verwaltung des Fonds aufbringen müssen, mehr als die Hälfte davon soll für sechs neue Mitarbeiter aufgewendet werden. Auf die Apotheken kommen Kosten von 350.000 Euro zu.
Bei der Suche nach Alternativen zum Notdienst-Fonds hatte das BMG im Gesetzgebungsverfahren ausgeschlossen, die Einnahmen aus der Erhöhung des Fixhonorars einfach bei den Apothekern zu belassen. Schließlich könne so die gezielte Förderung der Landapotheken nicht gewährleistet werden. Der Rat gibt sich damit aber nicht zufrieden: Es sei fraglich, ob weitere günstigere Möglichkeiten existierten, um den Aufwand der Apotheken für ihre Notdienste zumindest teilweise zu erstatten.
Als Beispiel schlägt der Normenkontrollrat ein „steuerfinanziertes Zuschussmodell“ vor, ohne darauf näher einzugehen. Auch „eine pauschale Erhebung von Beiträgen unabhängig von der Anzahl der verkauften Arzneimittel“ sei denkbar. „Für und Wider derartiger Ansätze finden sich im Entwurf nicht.“
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