Eigentlich soll die Notdienstpauschale insbesondere Apotheken in ländlichen Regionen stärken. Mecklenburg-Vorpommern ist eine solche Region. Dort werden aber viele Apotheken nicht von der Pauschale profitieren können, weil nur volle Dienste zwischen 20 und 6 Uhr des Folgetages vergütet werden. Verbandschef Axel Pudimat sieht das als „Sonderproblem“. Auffällig ist, dass die Kammer des Landes ganz anderer Meinung zu sein scheint.
Im Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) heißt es: „Apotheken erhalten unabhängig von der Inanspruchnahme für jeden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages vollständig erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss aus einem Fonds [...].“
In Mecklenburg-Vorpommern fällt allerdings jede vierte Apotheke durch dieses Raster: In sehr ländlichen Gebieten leisten sie statt eines Nachtdienstes mehrere Stundendienste: Sie müssen am Abend länger und einzelne Stunden am Wochenende geöffnet haben. Ansonsten wären sie allzu oft an der Reihe.
Bei der gestrigen Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes bezeichnete Pudimat die Pauschale als Schritt in die richtige Richtung, aber ein noch nicht ausreichender: „In Mecklenburg-Vorpommern kommt das Sonderproblem der vielen Teildienste dazu, dass bei der vorgesehenen Notdienstregelung keine Berücksichtigung gefunden hat.“
Der Verbandsvorsitzende will die Angelegenheit aber nicht überbewerten: „Auch dieses Detailproblem werden wir irgendwie lösen. Das Gesamtverfahren darf dadurch in keiner Weise gefährdet werden.“
In der Kammer ist man noch gelassener: Ziel des ANSG sei es, Apotheken zu unterstützen, die die ganze Nacht Dienst leisteten und bei denen die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme sehr gering sei, so Geschäftsführer Dr. Bernd Stahlhacke. Zudem hätten Apotheken bereits einen Vorteil, weil sie vom Nachtdienst befreit seien.
In der kommenden Woche berät der Gesundheitsausschuss des Bundesrates über die Notdienstpauschale. Bei der Sitzung des Plenum am 3. Mai könnten die Änderungsvorschläge der Länder dann beschlossen werden und anschließend dem Bundestag und der Regierung vorgelegt werden. Am 19. April soll die Notdienstpauschale gemeinsam mit dem Präventionsgesetz in erster Lesung im Bundestag besprochen werden, für den 13. Mai ist die Anhörung im Gesundheitsausschuss vorgesehen. Bis dahin müssten auch die Koalitionsfraktionen alle wichtigen Änderungen eingebracht haben.
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