Notdienst-Fonds

Wer kontrolliert DocMorris & Co.?

, Uhr
Berlin -

Eigentlich sollen auch ausländische Versandapotheken in den Notdienst-Fonds einzahlen. Über eine Selbsterklärung sollen die EU-Versender angeben, wie viele Packungen sie abgegeben haben. Die Regelung ist aber löchrig: Wer soll beispielsweise die Zahlungsmoral der Versandapotheken überprüfen? DocMorris, EAV & Co. sehen überhaupt keine Grundlage für eine Beteiligung an den Kosten für den Notdienst. Auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) gibt zu, dass das Gesetz an dieser Stelle nachgebessert werden muss.

Innerhalb Deutschlands scheint die Finanzierung des Notdienst-Fonds inzwischen fest zu stehen: Im GKV-Bereich werden die Einnahmen aus dem erhöhten Fixhonorar direkt von den Kassen an die Rechenzentren weitergeleitet, von dort fließt das Geld in den Fonds. Die Mehreinnahmen aus Rx-Packungen, die an Selbstzahler abgegeben wurden, müssen die Apotheker selbst an den Fonds überweisen. Der DAV darf kontrollieren, ob die Pharmazeuten ihre Anteile korrekt abführen.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will auch ausländische Versandapotheken am Notdienst-Fonds beteiligen. Im Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) wurde dazu ein Extra-Paragraph angefügt: „Durch den Absatz der Arzneimittel in Deutschland ist ein hinreichender territorialer Bezug zum Inland gegeben und die ausländischen Versandapotheken unterliegen somit diesbezüglich grundsätzlich dem deutschen Recht.“

Das BMG geht jedoch davon aus, dass die EU-Versender nicht das System der deutschen Rechenzentren nutzen. Deswegen heißt es im Gesetz weiter, dass die Holland-Versender eine Selbsterklärung abgeben sollen. Daraus berechnet sich dann ihr Anteil am Notdienst-Fonds.

Wer aber soll kontrollieren, ob die Versandapotheken ihre Anteile auch in voller Höhe überweisen? Bei der Prüfung des Gesetzes sei die Frage um die Beteiligung der EU-Versender aufgeworfen worden, sagt DAV-Chef Fritz Becker. „Der Teufel liegt im Detail. Wir sammeln derzeit viele solcher offenen Fragen, um sie anschließend mit dem BMG zu besprechen.“

Die Versender fühlen sich dem Fonds nicht verpflichtet: „Aus unserer Sicht fehlt die gesetzliche Grundlage, ausländische Apotheken an einem deutschen Fonds für die Notdienstvergütung deutscher Apotheken zu beteiligen“, so Thomas J. Diekmann vom Verband der EU-Versandapotheken (EAMSP).

Dass die EU-Versender dem DAV erklären, wie viele Packungen sie abgeben, hält Diekmann für unrealistisch: „Zwischen ausländischen Versandapotheken und dem DAV herrscht ständiger Streit. Es ist daher schwer vorstellbar, dass die EU-Versandapotheken gegenüber dem DAV eine Selbsterklärung abgeben.“

Der EAMSP stellt aber nicht nur die Beteiligung der EU-Versender in Frage. „Aus unserer Sicht ist das gesamte Gesetz mit heißer Nadel genäht: Es hat noch viele Lücken und wirft insgesamt viele Fragen auf.“

Im BMG sieht man die Problematik gelassen: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ließ ausrichten, dass er an die Ehrlichkeit aller Apothekeninhaber glaube. Zudem sei der DAV verantwortlich, alle Gelder einzutreiben.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Apotheken als schnelle und leistungsstarke Akteure
Katastrophenschutz: SPD-Landrat für Apotheke vor Ort
Kliniksterben in westdeutschen Großstädten
Klinikreform: Was ändert sich jetzt?

APOTHEKE ADHOC Debatte