Gauck unterschreibt Notdienstpauschale Benjamin Rohrer, 16.07.2013 12:14 Uhr
Weg frei für die Notdienstpauschale: Bundespräsident Joachim Gauck hat gestern das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) unterschrieben. Eine Sprecherin des Bundespräsidialamts bestätigte: „Der Verkündungsauftrag ist erteilt, das heißt, das Gesetz wird in den nächsten Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.“ Im Gesetz ist vorgesehen, dass die Notdienstpauschale am 1. August in Kraft tritt.
Bevor die Apotheker die ersten Zahlungen erhalten, muss der Notdienst-Fonds zunächst gefüllt werden. Dazu wird ab August das Fixhonorar um 16 Cent erhöht. Bei GKV-Rezepten wird der Betrag nicht an die Apotheken ausgezahlt, sondern von den Rechenzentren direkt an den Fonds überwiesen.
Bei den Mehreinnahmen aus PKV-Rezepten ist es etwas komplizierter: Die Apotheker müssen dem Deutschen Apothekerverband (DAV), der für die Verwaltung des Fonds zuständig ist, regelmäßig ihre PKV-Umsätze melden. Der DAV hat das Recht, die Angaben der Pharmazeuten zu überprüfen und notfalls sogar die Geschäftsräume der Apotheker zu durchsuchen.
Pro geleistetem vollen Notdienst zwischen 20 und 6 Uhr des Folgetages erhält der Apotheker schätzungsweise ab Dezember dann eine Pauschale. Die exakte Höhe der Pauschale hängt dabei von der Anzahl der abgerechneten Rx-Packungen und der geleisteten Notdienste ab und kann von Quartal zu Quartal variieren. Nach aktuellen Zahlen können die Apotheken mit einer Pauschale von etwa 250 Euro pro Notdienst rechnen.