Die Notdienstpauschale nimmt immer konkretere Formen an. Bei der gestrigen Anhörung zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) diskutierten die Fachverbände zwei Stunden lang darüber, wie die Pauschale und der dazugehörige Fonds möglichst unbürokratisch und einfach umgesetzt werden können. Dabei bereitete den Experten insbesondere die Beteiligung der Selbstzahler Kopfschmerzen. Obwohl über Vereinfachungen diskutiert wurde, mussten letztendlich alle Beteiligten einsehen, dass der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgeschlagene Weg der einzig praktikable ist.
Laut Entwurf soll die Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten (ZESAR) dem Deutschen Apothekerverband (DAV) regelmäßig Daten über die eingereichten PKV-Rezepte weiterleiten. Der DAV soll anhand dieser Daten sowie weiterer Marktinformationen die Beteiligung der Apotheken am Notdienst-Fonds berechnen und sie zur Zahlung auffordern.
Dem Vernehmen nach pochten insbesondere der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) sowie der ZESAR-Vertreter bei der Anhörung auf eine einfachere Lösung: Die Apotheker könnten die Anzahl der abgegebenen PKV-Rezepte doch einfach selber melden. Auch über eine Hochrechnung von IMS-Zahlen zum Selbstzahler-Markt wurde gesprochen. Weil das BMG Unregelmäßigkeiten befürchtet, wurden beide Vorschläge jedoch verworfen.
Erneut wurde zudem darüber gesprochen, dass die Anteile der Selbstzahler am erhöhten Fixhonorar einfach in den Apothekenkassen bleiben. Das BMG will mit dem Gesetz jedoch unbedingt auch Selbstzahler am Notdienst-Fonds beteiligen.
Das Ministerium soll zudem darauf hingewiesen haben, dass dann einige Apotheken ungerecht behandelt würden. Schließlich gebe es insbesondere in Stadtapotheken einen viel höheren PKV-Anteil, sodass diese höhere Einnahmen hätten als Landapotheken. Auch die Idee, die Notdienstgebühr für Privatpatienten von derzeit 2,50 Euro zu erhöhen, wurde verworfen.
Die ABDA ist mit der Grundkonstruktion des Gesetzes zufrieden. Ein Sprecher mahnte jedoch an, dass „verwaltungsschlanke“ Lösungen gefunden werden müssten.
DAV-Chef Fritz Becker sagte, man nehme das Gesetz nun so wie es sei. Der DAV sei dazu bereit, die neuen Aufgaben zu übernehmen. Auch Becker forderte jedoch Vereinfachungen und wies nochmals daraufhin, dass die ersten Pauschalen erst Mitte des Jahres überwiesen würden. „Wir fordern nach wie vor die restlichen 60 Millionen aus der ersten Jahreshälfte. Die Politik kann uns dazu gerne Vorschläge machen.“
Laut Entwurf soll dem DAV für den Notdienst-Fonds eine Überwachungs-Funktion zugesprochen werden: Der Verband soll kontrollieren, ob die Apotheker ihren Anteil auch regelmäßig an den Fonds abführen.
Bei der Anhörung lehnte das BMG Vorschläge ab, bei denen die Bundesapothekerkammer (BAK) anstelle des DAV involviert werden soll. Aus Sicht des Ministeriums hat die BAK nicht die nötige Rechtsform für solche Aufgaben.
Immerhin: Die bei der Anhörung anwesenden Vertreter des GKV-Spitzenverbandes sollen die Notdienstpauschale nicht als solches in Frage gestellt haben. Alle Beteiligten seien nun an einer baldigen Umsetzung des Gesetzes interessiert, hieß es von mehreren Teilnehmern.
Die Beteiligten einigten sich sich darauf, dass die ABDA gemeinsam mit ZESAR konkrete Umsetzungspläne für die Beteiligung der Selbstzahler entwerfen.
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