SPD und Grüne wollen sich heute bei der Abstimmung über das
Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) enthalten. Die
Fonds-Lösung sei zu kompliziert und die Besserstellung von gut
frequentierten Apotheken wegen Beibehaltung der Notdienstgebühr nicht
grundsätzlich gelöst, monierten die Sozialdemokraten gestern im
Gesundheitsschuss. Außerdem fehlten Änderung bei der Vergütung der
Abgabe von Betäubungsmitteln und Rezepturen.
Die Grünen finden das Verfahren ebenfalls sehr bürokratisch. Außerdem seien Löcher in der Versorgung weiterhin möglich, da die Neuordnung der Notdienstbezirke und die Abstimmung mit den ärztlichen Bereitschaftsdiensten nicht angegangen worden seien. Insgesamt seien die Förderung der flächendeckenden Versorgung und die Unterstützung der Landapotheken „nur unzureichend gelungen“.
Die Linken sind zwar mit der Finanzierung über die Packungspauschale und der Verwaltung des Fonds durch den Deutschen Apothekerverband (DAV) unzufrieden – aus ihrer Sicht wäre eine pauschale Einzahlung der Kassen in den Fonds die praktikablere Lösung gewesen. Trotzdem werde man dem Gesetz zustimmen, lautet die Ankündigung im Bericht des Ausschusses.
Dort findet sich wie versprochen auch die Klarstellung zur Umsatzsteuerproblematik: Die Notwendigkeit einer klarstellenden Regelung sei erörtert worden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) habe aber mitgeteilt, dass die Beurteilung dieser Frage im Sinne einer bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung nur in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder erfolgen könne.
„Unabhängig davon handele es sich nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen bei der Notdienstpauschale um einen echten Zuschuss, der nicht der Umsatzsteuer unterliege“, heißt es im Bericht. „Vor diesem Hintergrund wurde eine entsprechende gesetzliche Klarstellung nicht vorgenommen.“
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