Apothekenhonorar

Notdienstpauschale: So soll es weiter gehen

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Berlin -

Nach ihrer Verabschiedung durch das Bundeskabinett hat die Notdienstpauschale einen engen Zeitplan: Damit das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) noch im Sommer in Kraft treten kann, muss es noch durch Bundestag und Bundesrat. Schon in der kommenden Woche beschäftigt sich die Länderkammer das erste Mal mit dem Vorschlag. Schon dann dürfte sich herausstellen, ob die Bundesländer Änderungsanträge planen. Auch die Bundestagsfraktionen können das ANSG aber noch verändern.

In der kommenden Woche berät der Gesundheitsausschuss des Bundesrates über die Notdienstpauschale. Auf Anfrage hatten mehrere Länder das Gesetz kritisiert und Änderungsanträge angekündigt. Insbesondere die Komplexität des ANSG war kritisiert worden.

Bei der Sitzung des Plenum des Bundesrates am 3. Mai könnten die Änderungsvorschläge der Länder dann beschlossen werden und anschließend dem Bundestag und der Regierung vorgelegt werden.

Schon vorher beschäftigt sich auch der Bundestag mit dem Gesetz: Am 19. April soll die Notdienstpauschale gemeinsam mit dem Präventionsgesetz in erster Lesung im Plenum besprochen werden.

Ein weiterer sehr wichtiger Meilenstein wird die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages, die für den 13. Mai vorgesehen ist. Bis dahin müssten auch die Koalitionsfraktionen alle wichtigen Änderungen eingebracht haben. Die Opposition und geladene Verbände sollen dann zur Notdienstpauschale Stellung beziehen.

Nach der ersten Lesung im Bundestag soll die zweite ANSG-Lesung Anfang Juni folgen. Weil das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, könnte der Bundestag in dieser Lesung das Veto des Bundesrates überstimmen. Den Ländern bliebe jedoch die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Damit die Apotheker schon ab dem Sommer von der Notdienstpauschale profitieren können, gibt es einen wichtigen Termin, der eingehalten werden sollte: Der Bundesrat tagt am 5. Juli das letzte Mal vor der Sommerpause.

Wenn das ANSG in dieser Sitzung verabschiedet wird, fehlt nur noch die Unterschrift von Joachim Gauck. Sobald der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt, tritt es in Kraft.

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