Apothekenhonorar

Notdienstgebühr: 200 Euro plus 2,50 Euro APOTHEKE ADHOC, 26.09.2012 14:22 Uhr

Berlin - 

Die Einführung einer pauschalen Vergütung für den Nacht- und Notdienst finden zwar die meisten Apotheker gut. Doch vor allem in der Stadt fürchten die Inhaber, dass ihnen durch die Pauschale anstelle der bisherigen Gebühr Erträge verloren gehen könnten. Auch die ABDA hatte sich dafür ausgesprochen, aufgrund der Steuerungsfunktion die 2,50 Euro pro Inanspruchnahme zusätzlich zur Pauschale beizubehalten. Damit sind die Apotheker offenbar bei der Politik angekommen: Auch in der Koalition will man die Gebühr beibehalten.

„In der Sache ist es richtig, die Notdienstgebühr von 2,50 Euro beizubehalten“, sagt der Gesundheitsexperte der Union, Jens Spahn (CDU). „Sie wird als Selbstbeteiligung in der Regel eben von den Patienten bezahlt, die den Nacht- und Notdienst in Anspruch nehmen. Ergänzt wird das nun durch eine pauschale Vergütung für den Dienst an sich.“

Damit kämen zu den 120 Millionen Euro, die die Koalition für die Pauschale zur Verfügung stellen will, die 8 Millionen Euro hinzu, die laut ABDA pro Jahr in den Apotheken erhoben werden. Damit werden Apotheken in ländlichen Regionen, die nachts nur selten in Anspruch genommen werden, besser gestellt, ohne dass Stadtapotheken Nachteile zu befürchten haben.

Denkbar ist allerdings auch, dass die Koalition sich mit diesem Zugeständnis die Arbeit vereinfachen will. Die Notdienstgebühr ist zwar in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelt, war aber offenbar mit Zustimmung der Länder eingeführt worden. Die Abschaffung müsste daher erneut durch den Bundesrat; dem Vernehmen nach suchen Union und FDP nach dem einfachsten Weg.