Notdienstfonds

DAV darf Rezepte schätzen

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Berlin -

Beim Notdienstfonds müssen die Apotheken eine Selbsterklärung über die abgerechneten Rx-Packungen der Selbstzahler abgeben. Versäumen sie dies oder sind die Angaben zu den PKV-Rezepten offensichtlich nicht korrekt, darf der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Anzahl schätzen. Neben dieser Vereinfachung kann sich der DAV laut einem Änderungsantrag von Union und FDP zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) den Aufwand vom Apotheker erstatten lassen: Bis zu 500 Euro Gebühr werden demnach für die Schätzung fällig.

Die Regelung ermögliche es dem DAV, „effektiv gegen Apotheker vorzugehen, die ihrer Verpflichtung zur Selbsterklärung nicht oder offensichtlich nicht korrekt nachkommen“, heißt es zur Begründung. Bei der Schätzung wiederum sind laut Antrag „alle Umstände zu berücksichtigen“, die dafür von Bedeutung sind.

Ebenfalls bis zu 500 Euro kann der DAV kassieren, wenn ein Apotheker erfolglos Widerspruch gegen die Auszahlungen aus dem Fonds einlegt. Der Aufwand sei in etwa vergleichbar mit dem einer Schätzung heißt es zur Begründung.

Mit einem weiteren Änderungsantrag wollen die Regierungsfraktionen klarstellen, dass der DAV auch offiziell die „Anordnungsbehörde“ sowie die „Vollzugsbehörde“ für den Notdienstfonds ist.

Zum Start des Notdienstfonds soll der DAV außerdem eine „kurzfristige Kreditfinanzierung“ vornehmen. Um die Apotheken nicht mit Zinszahlungen zu belasten, soll die Kreditaufnahme begrenzt werden.

Der Fonds soll außerdem Betriebsmittel in angemessener Höhe bilden, um Engpässe zu vermeiden. Schließlich müssten die von den Apotheken abzuführenden Beträge für ein abgelaufenes Quartal im nächsten Quartal erst festgelegt werden, heißt es zur Begründung.

Am kommenden Mittwoch entscheidet der Gesundheitsausschuss des Bundestags über die Änderungsanträge zum ANSG. Auch die Änderungen AMG-Novelle können dann vorgenommen werden, die Regierung plant unter anderem ein komplette Rx-Boni-Verbot. Die abschließende Lesung im Bundestag findet am 6. Juni statt.

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