Notdienstpauschale

Lösung für Selbsterklärung: Das Notdienst-Rezept

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Berlin -

Für jeden geleisteten Notdienst erhalten die Apotheken ab morgen eine Pauschale als zusätzliches Honorar. Doch an der konkreten Umsetzung des Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes (ANSG) basteln die Apotheker seit Monaten. Jetzt hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) zusammen mit den Rechenzentren eine Lösung gefunden, die den Apothekern die Abrechnung der Selbstzahler möglichst bequem machen soll: Am Monatsanfang wird für den Vormonat ein eigens entworfenes Notdienstrezept bedruckt, das dann über die Rechenzentren abgerechnet werden kann.

Mit dem ANSG wird das Apothekenhonorar um 16 Cent pro Packung angehoben. Während dieser Betrag bei GKV-Rezepten leicht für den Notdienstfonds abgezweigt werden kann, müssen die Apotheker die Anzahl der abgegebenen Rx-Packungen an Privatpatienten selbst melden. Am Ende jedes Quartals wird die im Notdienstfonds enthaltene Summe dann auf die Apotheken verteilt – je nach Anzahl der geleisteten Notdienste, die wiederum von den Kammern gemeldet werden.

Nach mehreren Gesprächsrunden beim DAV war aus den Reihen der Rechenzentren der Vorschlag gekommen, ein eigenes Rezept für die Selbsterklärung einzusetzen. Der DAV hat dies angenommen und umgesetzt. „Wir haben uns gefragt: Wie können wir die Abwicklung vereinfachen und den Apothekern so Arbeit abnehmen?“, erklärt ABDA-Geschäftsführer Karl-Heinz Resch, der mit seinem Team intensiv an der Ausgestaltung des Notdienstfonds gearbeitet hat.

Anfang Juli wurden die Softwarehäuser informiert, dass die Apotheken-EDV die Rx-Packungen erfassen und eine entsprechende Aufstellung erzeugen können müsse. Die Apotheke kann dann einen Sonderbeleg nach dem Vorbild des Muster16-Rezepts bedrucken und an ihr Rechenzentrum schicken. Neben dem Erfassungszeitraum weist das Rezeptformular die Anzahl der abgegebenen Rx-Packungen an Selbstzahler aus. Der Apotheker muss die Selbsterklärung unterschreiben.

Um im normalen Rhythmus der Abrechnung zu bleiben, sollen die Apotheken diese Aufstellung monatlich liefern, statt wie im Gesetz vorgesehen quartalsweise. Die Rechenzentren sind angehalten, gegebenenfalls bei den Apotheken nachzuhaken. Denn immerhin darf der DAV laut dem ANSG Mahngebühren von 500 Euro verhängen, wenn die Apotheke ihre Rx-Packungszahlen nicht liefert.

Wichtig ist, dass für jede IK-Nummer ein eigenes Rezept bedruckt werden muss, also eigene Blätter für den Versandhandel oder die Heimversorgung. Im Extremfall muss ein Apothekenverbund mit vier Filialen also zwölf Rezepte wegschicken.

Die ABDA hat eine Ausschreibung durchgeführt, wer den Sonderbeleg drucken darf. Heute werden die Angebote geöffnet, einer von zwei möglichen Verlagen wird den Zuschlag erhalten. Zunächst soll dann schnell ein Andruck vollzogen werden, bevor mit zwei standeseigenen Rechenzentren ein Testlauf durchgeführt wird.

Ende August sollen dann alle Apotheken einen Stapel Rezepte erhalten. Entscheidend ist, dass die Apotheken am ersten Werktag nach dem abgelaufenen Monat eine Übersicht erstellen können – der Stichtag für die ersten Notdienstrezepte ist der 2. September. Bis dahin sollte alles funktionieren, ist Resch überzeugt.

Die Apotheken mussten ihrem Rechenzentrum zudem eine Freigabe für die Übermittlung der Stammdaten erteilen sowie eine Vollmacht für die Abrechnung der Pauschale. In der kommenden Woche will der DAV die Daten der Rechenzentren mit denen der Landesapothekerkammern zusammenführen. Im August werden noch einmal alle Apotheken angeschrieben, ob die verwendeten Daten vollständig und korrekt sind.

Auch die Rechenzentren werden für ihre besondere Dienstleistung entschädigt, so steht es sogar im ANSG. Der DAV hat sich mit den Anbietern auf einen Betrag von unter einem Euro verständigt, der monatlich pro Apotheke bezahlt wird. Zusätzlich erhalten die Rechenzentren bis zu 5000 Euro als Entschädigung für den einmaligen Programmieraufwand. Damit sich nicht jede Apotheke selbst zum Rechenzentrum erklärt, ist dieser Betrag in je 50 Euro für die ersten 100 Abrechnungen aufgeteilt.

Damit seien alle Services im Zusammenhang mit den Fonds abgegolten, betont Resch. Er geht fest davon aus, dass kein Rechenzentrum zusätzliche Gebühren für die Abwicklung erheben werde.

Weil das ANSG im August in Kraft tritt, startet der Fonds nicht mit einem vollen Quartal. Bis zum 20. Oktober will der DAV alle Meldungen zu den Rx-Packungen und Notdiensten spätestens zusammen haben. Dann erfolgt die erste Ausschüttung. Damit es im ersten Quartal für die Apotheken einen ordentlichen Abschlag gibt, will der DAV seine eigenen Investitionen über die kommenden Monate strecken.

Überhaupt zeigt sich der DAV sparsam: Zunächst soll der Notdienstfonds mit fünf Mitarbeitern auskommen, weiteres Personal soll nur bei Bedarf aufgestockt werden. „Wir haben eine schlankere Lösung gefunden, als es das Gesetz vorsieht“, so Resch. Gut möglich, dass der DAV die ursprünglich eingeplanten 15 Stellen gar nicht ausschöpfen muss. Das Team bezieht heute die neuen Räumlichkeiten in der Alten Jakobstraße 85/86 in Berlin.

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