Rechenzentren sollen Apothekerdaten liefern Benjamin Rohrer, 18.07.2013 13:31 Uhr
Nun ist es offiziell: Das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) ist am heutigen Donnerstag im Bundesgesetzblatt erschienen und tritt somit am 1. August in Kraft. Währenddessen läuft beim Deutschen Apothekerverband (DAV) die Einrichtung des Notdienst-Fonds auf Hochtouren. Die Rechenzentren werden eine zentrale Rolle bei der Abwicklung der Notdienstpauschale einnehmen. Dazu bitten sie die Apotheker zunächst, ihre kompletten Stammdaten zur Übermittlung an den DAV freizugeben.
Der DAV wurde gesetzlich mit der Verwaltung des Notdienst-Fonds beauftragt. Damit die Apotheken ihre Pauschale erhalten können, müssen die Landesapothekerkammern die Anzahl der geleisteten Notdienste melden. Der DAV bezieht von den Kammern daher Informationen über die Apotheken.
Die Kammern verfügen allerdings nicht über die IK-Nummern der Apotheken, die für die Abrechnung mit den Krankenkassen unerlässlich ist. Deshalb hat der DAV unlängst die Rechenzentren gebeten, die Stammdaten der Kunden zu übermitteln. Diese sollen zur Abwicklung des Fonds mit den Daten der Kammern kombiniert werden. Allerdings müssen die Apotheken zunächst eine schriftliche „Datenfreigabeerklärung“ abgeben.
Neben den Personendaten fragen die Rechenzentren bei ihren Kunden Adresse, E-Mail, Telefonnummer und die IK-Nummern der Apothekenbetriebsstätten ab. Für Filialen müssen die einzelnen IK-Nummern sowie Name und Adresse der Hauptapotheke benannt werden. Auch Veränderungen bei den Stammdaten, wie etwa eine Schließung, sollen übermittelt werden. Dem Vernehmen nach hat sich der DAV dazu beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) rückversichert: Das Ministerium soll die Datenweitergabe eingewilligt haben.
Geregelt ist mittlerweile, wie der Notdienst-Fonds „gefüllt“ wird. Für GKV-Rezepte ist das einfach zu realisieren: Pro abgegebenem Rx-Medikament sollen 16 Cent abgeführt werden. Die Rechenzentren leiten aus den Überweisungen der Krankenkassen einfach den entsprechenden Anteil pro Apotheke an den DAV weiter.
Für Selbstzahler müssen die Apotheker laut Gesetz regelmäßig eine Selbsterklärung darüber abgeben, wie viele Rx-Packungen sie abgegeben haben. Inzwischen ist klar, dass die Warenwirtschaft die an Selbstzahler abgegebenen Rx-Packungen zählen soll. So kann der Apotheker seine Erklärung monatlich automatisch erstellen.
Auch die PKV-Einnahmen gelangen dann über die Rechenzentren an den DAV: Monatlich sollen die Pharmazeuten ihren Rechenzentren die Selbsterklärungen zukommen lassen und auch den entsprechenden Betrag an den Abrechner abführen. Das Rechenzentrum leitet beides – Erklärung und PKV-Beiträge – an den Fonds weiter. Für diesen Service brauchen die Abrechner wiederum die Einwilligung der Apotheker. Diese müssen einen entsprechenden Dienstleistungsauftrag unterschreiben.
Für ihre Aufgaben werden die Rechenzentren entschädigt. Derzeit steht allerdings noch nicht fest, wie viel aus dem Fonds für die Abwicklung der Pauschale abgezweigt werden soll. Dem Vernehmen nach bestehen dazu immer noch Gespräche zwischen den Abrechnern und dem DAV.