Die Arzneimittelpreisverordnung gilt auch für Versandapotheken mit Sitz
im EU-Ausland, die deutsche Patienten mit rezeptpflichtigen
Arzneimitteln beliefern. Insofern ist die Rechtslage klar: Die 16 Cent
gehören in den Notdienst-Fonds. Dass DocMorris & Co. denken, sie
hätten mit der Pauschale für die Nachtschichten in Deutschland nichts am
Hut, kann man also gelassen sehen. Allmählich wird aber klar, dass
nicht die Apotheker ein Problem mit dem Versandhandel haben, sondern die
Politik selbst. Dass sich Gesetze nur deshalb nicht umsetzen lassen,
weil es den Versandhandel gibt.
Jeder sollte begriffen haben, dass die EU-Versender ausschließlich Rechte ohne Pflichten wollen und so lange wie möglich auf Zeit spielen. DocMorris kann selbst ein sechsstelliges Ordnungsgeld nicht einschüchtern, und der Branchenverband EAMSP will das Thema Arzneimittelpreise noch einmal vor dem EuGH verhandelt sehen.
Die Chupze, mit der die Versender die deutsche Bevölkerung an der Nase herum führen, ist legendär: Die Quasi-Holländer sind bereits vor Jahren dem Rahmenvertrag beigetreten – dass die darin vereinbarten Preisregeln nicht eingehalten werden, scherte bislang keine Krankenkasse. Das Urteil des Gemeinsamen Senats der Obersten Bundesgerichte wird eiskalt ignoriert und die gesetzliche Klarstellung durch die AMG-Novelle müde belächelt.
Jetzt wird also die Beteiligung an der Notdienstpauschale negiert. Ganz nach dem Motto: Gemeinwohlpflichten sind Sache der Anderen. Diese Sichtweise ist nicht neu, sondern gehört seit mehr als zehn Jahren zum Geschäftsmodell. Von neuer Qualität ist aber, dass die Verweigerungshaltung diesmal auch noch mit einer Honorarerhöhung um 16 Cent je Packung belohnt wird.
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