Vermutlich ab August bekommen die Apotheken ihre Notdienste pauschal vergütet. Das Geld soll über eine Erhöhung des Fixhonorars um 16 Cent eingetrieben und über einen Fonds verwaltet werden. Doch genau in dieser Dreiecksbeziehung liegt das Problem: Je nach Lesart des derzeitigen Gesetzestextes könnte die Summe von 120 Millionen zweimal besteuert werden.
Zum ersten Mal fällt die Umsatzsteuer in der Apotheke an. Ausgehend von der Gesamtsumme sind dies rund 23 Millionen Euro, die an das Finanzamt abgeführt werden. Die Kassen kostet die Pauschale also eigentlich 143 Millionen Euro, obwohl nur 120 Millionen Euro in den Fonds fließen.
Entscheidend ist, wie danach die Auszahlungen aus dem Notdienst-Fonds an die Apotheken steuerrechtlich behandelt werden: Geht der Fiskus von einer „Zahlung von dritter Stelle“, also einer Leistung, aus, fällt die Umsatzsteuer erneut an. Ein echter „Zuschuss“ wäre dagegen steuerfrei.
Für die Apotheken geht es um viel Geld: Greift der Fiskus ein zweites Mal zu, bliebe im Notdienst-Fonds nur eine Summe von rund 100 Millionen Euro zur Verteilung. Entsprechend alarmiert ist man beim Deutschen Apothekerverband (DAV): „Es kann nicht sein, dass das Finanzamt die Mehrwertsteuer von den Krankenkassen und von den Apotheken kassiert“, so der Vorsitzende Fritz Becker.
Die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover regt deshalb an, vom Bundesfinanzministerium (BMF) eine Klarstellung einzufordern – und zwar vorab: „Die Gefahr liegt sonst darin, dass die Finanzpolitik solche Fragen profiskalisch auslegen würde“, warnt Tobias Meyer, designierter neuer Sprecher der Geschäftsführung.
„Bei der Notdienstpauschale steht die Vergütung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe im Vordergrund, nicht der Umsatzsteuergedanke“, sagt Meyer. Vielmehr sei der „Zuschussgedanke“ in der Begründung wörtlich enthalten. Der politische Wille sei insofern eindeutig, die technische Umsetzung bislang aber nicht, so Meyer.
Der DAV arbeitet bereits an der Umsetzung des Fonds: Anfang der Woche haben laut Becker die beiden Einrichtungsbeauftragten ihren Dienst angetreten und bereits ein Abstimmungsgespräch im Bundesgesundheitsministerium (BMG) absolviert. In der DAV-Satzung soll ein Passus zum Fonds aufgenommen werden.
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