„Gesundheitsgefährdungen und finanzielle Belastungen als Folgen der Liberalisierung bestehen nicht - gerade in Norwegen nicht.“ Der Anwalt von DocMorris, Professor Christian König von der Universität Bonn, nutzte sein Plädoyer für das, wozu die EU-Richter die Parteien im Vorfeld der mündlichen Verhandlung aufgefordert hatten: Er versuchte, die von der Gegenseite in ihrer Schriftlichen Stellungnahme vorgebrachten Erfahrungen aus Norwegen zu widerlegen.
Laut König haben weder die gestiegenen OTC-Abgabemengen noch die Zahl der Vergiftungen etwas mit der Liberalisierung des Apothekenmarktes in Norwegen zu tun; sie seien vielmehr die Folge der Entlassung bestimmter OTC-Produkte aus der Apothekenpflicht. Für die Kontrolle der Arzneimittelpreise seien regulatorische Maßnahmen einem Fremdbesitzverbot vorzuziehen.
„Es gibt keine Nachweise für die behaupteten Gefährdungszusammenhänge“, so König. Diese hätten aber von den Mitgliedstaaten erbracht werden müssen, und zwar unter gewissen wissenschaftlichen Standards und auf der Grundlage der zuverlässigsten Daten. König verwies auf „die ganz herausragende Bedeutung“ einer erst im August veröffentlichten, offenbar aber von DocMorris geförderten Studie, die der Duisburger Gesundheitsökonom Professor Jürgen Wasem zu den Erfahrungen in Großbritannien und Norwegen durchgeführt hat.
Laut König investieren Kettenapotheken mindestens im gleichen Maßstab in Maßnahmen zur Qualitätsicherung wie unabhängige Apotheken. Außerdem gibt es dem Anwalt zufolge keine Hinweise, dass die Eigentümerstruktur die Auswahl der abgegebenen Arzneimittel beeinflusst. Das Beispiel der Rabattverträge zeige, wie wenig Einfluss den Apotheken bei der Auswahl der Arzneimittel bleibt. König: „Die Rechtfertigung des Fremdbesitzverbotes muss scheitern.“
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