Tarifvertrag

Nordrhein will Filialleiter-Tarif

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Berlin -

Die Aufgaben des Filialleiters variieren je nach Standort und persönlichem Talent. In Nordrhein sollen sie tariflich gesondert eingestuft werden. Darauf haben sich die Vertragsparteien TGL Nordrhein und Adexa geeinigt. Auf Bundesebene wurde die Forderung der Apothekengewerkschaft im Juli abgelehnt.

Die Angestelltenvertreter fordern seit Längerem Zuschläge für besonders qualifizierte Mitarbeiter wie Filialleiter beziehungsweise Angestellte, die sich regelmäßig fortbilden. Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheker (ADA) lehnte dies im Sommer in den Tarifverhandlungen ab. Dafür gebe es keine Notwendigkeit, stellte ADA-Chef Theo Hasse klar. Die Adexa-Vertreter zeigten sich enttäuscht von der „fehlenden Bereitschaft der Arbeitgeber, Apothekenberufe attraktiver zu gestalten“.

Anders in Nordrhein: „Wir haben Verständnis für das Anliegen auf Mitarbeiterseite und möchten der besonderen Verantwortung, die Filialleiter nach Apothekenbetriebsordnung und Apothekengesetz übernehmen, wertschätzend Rechnung tragen“, sagte TGL-Vorsitzende Dr. Heidrun Hoch. „Obwohl die Filialleiter zur Berufsgruppe der Approbierten gehören, erbringen sie eine darüber hinausgehende Leistung, die wir anerkennen müssen.“ Dafür werde ein innovatives Modell benötigt.

Einig wurden sich TGL Nordrhein und Adexa nach einem Treffen Ende Oktober, eine tarifliche Einstufung für Filialleiter auf den Weg zu bringen. Die Apothekengewerkschaft begrüßt die Bereitschaft aus Nordhrein: „Das zeigt berufliche Entwicklungsmöglichkeiten auf und macht damit den Apothekerberuf insgesamt attraktiver“, sagte Tanja Kratt, Leiterin der Tarifkommission.

Wie die Vereinbarung konkret aussehen soll, steht noch nicht fest: Über die Ausgestaltung werde weiter verhandelt, heißt es. Adexa-Vorsitzender Andreas May hatte im Sommer angesichts der Verhandlungen mit dem ADA beispielsweise ein Stufenmodell vorgeschlagen. Filialleiter sollten je nach Qualifizierung und Verantwortung mehr Geld erhalten.

Geplant waren drei Stufen. „Zusätzlich zum Apothekergehalt soll ein Betrag aufgeschlagen werden“, so May. Als Abgrenzung sollten die Tätigkeiten dienen: Ein Filialleiter, der sich um 40 Mitarbeiter kümmere, habe eine andere Verantwortung, als einer mit fünf Mitarbeitern und müsse deshalb anders honoriert werden.

Bei dem Treffen im Oktober war die Honorierung von besonderen Leistungen der Mitarbeiter ein weiteres Thema. Dazu soll der Tarifvertrag in Nordrhein im kommenden Jahr überarbeitet werden. „Schon bei der Entwicklung des Konzepts zur leistungsorientierten Bezahlung (LOB) 2010 bis 2012 war es uns ein Anliegen, besondere Leistungen auch besonders wertschätzen und honorieren zu wollen“, sagte Hoch. Die nun geplante modifizierte Form des LOB-Vertrages solle in der Praxis leichter anwendbar sein.

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