Kammer und Verband

Nordrhein: Staatshilfe für AvP-Apotheken

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Berlin -

Dass für die von der AvP-Pleite betroffenen Kollegen nach der jüngsten Sitzung des Gesundheitsausschusses der Weg für KfW-Kredite frei ist, begrüßen Kammer und Verband in Nordrhein. Dabei dürfe es aber nicht bleiben – der Staat müsse für die Ausfälle einspringen.

„Dass Berlin die Forderung nach schneller, unbürokratischer Liquidität für die von der AvP-Insolvenz betroffenen Apotheken so rasch erfüllt, freut uns sehr. Zinslose KfW-Kredite waren und bleiben die Forderung der Apothekerkammer
Nordrhein“, sagt Kammerpräsident Dr. Armin Hoffmann. Verbandschef Thomas Preis ergänzt: „Damit ist auch unser Appell in Richtung Politik angekommen, schnell einen wirksamen Beitrag zu leisten, um Schließungen der Apotheken zu verhindern und möglichen Versorgungslücken vor Ort sowie Arbeitsplatzverlusten effektiv entgegenzuwirken.“

Zugleich stellen Hoffmann und Preis klar: „Die Zeche dürfen am Ende aber auf keinen Fall die unverschuldet in Not geratenen Apothekerinnen und Apotheker zahlen. Wenn das Geld bei AvP weg ist, sind staatliche Zuschüsse, eben Staatshilfen unumgänglich.“

Verloren gegangenes Vertrauen der mehr als 160.000 Mitarbeitern in den 19.000 Apotheken müsse „dringend langfristig wiederhergestellt werden, damit dauerhaft die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln auf hohem Niveau gesichert wird“. „Denn die Verunsicherung ist riesengroß“, ergänzen Kathrin Luboldt und Doris Schönwald, Vize von Kammer beziehungsweise Verband. „Langfristig ist den Kolleginnen und Kollegen nur geholfen, wenn sie auf dem Schaden nicht sitzen bleiben. Schließlich erfüllen sie einen staatlichen Auftrag. Nicht wenige fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Sollte am Ende des Tages tatsächlich zu wenig Geld da sein, sind Staatshilfen aus unserer Sicht deshalb der einzig denkbare Weg.“

Die vier Standesvertreter fordern gemeinsam die Politik auf: „Der Staat darf in dieser Krise die Apotheken nicht im Stich lassen.“ Anders als bei Ärzten, wo die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts die Abrechnung mit den Krankenkassen übernehmen, seien für diese Aufgaben bei den Apotheken Privatunternehmen zuständig. Deshalb müssten Apotheken in Zukunft vor Zahlungsschwierigkeiten von Rechenzentren durch eine staatliche gesicherte Zahlungsgarantie vollumfänglich geschützt werden.

Apotheken müssten ihr Warenlager und die Belieferung der Verordnungen für Versicherte der Krankenkassen komplett selber vorfinanzieren. Gerade bei hochpreisigen Arzneimitteln stünden dabei sehr hohe Summen auf dem Spiel – obwohl die Marge mit nur knapp über 3 Prozent viel zu gering sei.

 

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