Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) will durch die Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) Erleichterungen für die Notdienste an den Feiertagen zu schaffen. Neben Telefonlisten steht auch ein Informationsschreiben für Patient:innen zur Verfügung.
Von der Politik allein gelassen bemühen sich Apotheker:innen und Ärzt:innen um die bestmögliche Versorgung von Patient:innen während der Feiertage. Je besser dabei die Kommunikation unter den Heilberufler:innen funktioniert, desto eher kann diese gewährleistet werden. Die AKNR und die KVNO haben deshalb einige Vereinbarungen getroffen.
Durch die KV wurde ein Informationsschreiben an alle Notdienstpraxen geschickt mit der Bitte, dass die diensthabenden Ärzt:innen bei einer Verordnung mehrerer Medikamente diese auf einzelnen Rezepten aufführen mögen. So soll es Patient:innen erleichtert werden, ihre Medikamente in unterschiedlichen Apotheken zu besorgen.
Des Weiteren hat die KV die Kontaktdaten der nordrheinischen Notdienstpraxen zur Verfügung gestellt, um die telefonische Erreichbarkeit für die diensthabenden Apotheker:innen zu verbessern. Häufig seien nur die Praxisstempel auf den Rezepten zu finden, nicht aber die Kontaktdaten vom Notdienst.
Zusätzlich könnten Apotheken den Notdienstpraxen auch aktuelle Liste mit verfügbaren und nicht verfügbaren Arzneimitteln zukommen lassen. Das kann die Anzahl der Fälle, in denen es einer Rücksprache bedarf, zu reduzieren.
Ebenfalls wird ein Informationsschreiben für Patient:innen auf Deutsch und Englisch zur Verfügung gestellt. Es enthält einen Hinweis auf die schlechte Verfügbarkeit vieler Medikamente, außerdem die Auskunft, dass zu den regulären Geschäftszeiten Husten- und Fiebersäfte gegebenenfalls auch in den Apotheken hergestellt werden können. „Im Nacht- und Notdienst geht das nicht. Vorgaben von Gesetzgeber(n) und Krankenkassen erlauben es uns auch nicht, diese Produkte ‚quasi auf Vorrat‘ herzustellen.“
Auch Gegenstand des Schreibens ist die Bitte, dass die Patient:innen ihren „Unmut bitte gegenüber Abgeordneten auf Landes- und Bundesebene oder gegenüber Ihrer Krankenkasse kundtun“, um zu einer verlässlichen Versorgung zurückkommen zu können, und nicht an den diensthabenden Apotheker:innen.
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