(Noch) kein Anstieg bei Botendiensten APOTHEKE ADHOC, 22.09.2021 14:30 Uhr
Die Zahl der Botendienste ist im Großen und Ganzen seit der Einführung im April 2020 stabil geblieben. Gegenüber dem Vorjahr gab es trotz reduzierter Vergütung teilweise sogar mehr Auslieferungen, wie eine aktuelle Analyse von Iqvia zeigt.
Laut Iqvia haben sich die Botendienste etabliert. In der Gesamtbetrachtung ist ihre Zahl zwischen April 2020 und Juli 2021 weitgehend stabil geblieben: Zwischen Mai und Dezember 2020 wurden monatlich im Durchschnitt 2,3 Millionen Lieferungen abgerechnet, wobei im November und Dezember mit Ausbreitung der dritten Welle Spitzenwerte von 2,6 beziehungsweise 2,7 Millionen Lieferungen erreicht wurden.
Seit Jahresbeginn liegt der Durchschnittswert bei 2,5 Millionen Botendiensten pro Monat, wobei – noch immer in der dritten Welle – im März ein Spitzenwert von knapp 2,9 Millionen Lieferungen erreicht wurde.
Anders ausgedrückt: Im Zeitraum von April bis Dezember 2020 wurden für insgesamt 20,3 Millionen Botendienste knapp 118 Millionen Euro abgerechnet. Hier gab es 5 Euro pro Lieferung plus Mehrwertsteuersatz, die von Juli bis Dezember vorübergehend von 19 auf 16 Prozent reduziert worden war. Zum Vergleich: Die Abda war nach einer Auswertung der Abrechnungszahlen durch das Dapi auf 19,9 Millionen Botendienste gekommen.
In den ersten sieben Monaten dieses Jahres gab es laut Iqvia insgesamt rund 17,7 Millionen Auslieferungen. Seit Jahresbeginn können nur noch 2,50 Euro abgerechnet werden, sodass das Gesamtvolumen laut Iqvia bei 52,7 Millionen Euro lag. „Das heißt, bei Fortschreibung der Entwicklung werden in 2021 mehr Auslieferungen erfolgen, allerdings aufgrund der halbierten Vergütung zu relativ geringeren Kosten“, so das Marktforschungsunternehmen.
Iqvia prognostiziert, dass durch die Einführung des E-Rezeptes im kommenden Jahr die Bestellung rezeptpflichtiger Arzneimittel zur Lieferung per Botendienst noch komfortabler werden könnte. Ob dies tatsächlich den Auslieferungen einen weiteren Schub verleiht, werde man weiterverfolgen.
Vorreiter bei der Vergütung des Botendienstes waren die AOK Baden-Württemberg sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Bereits seit 20. März 2020 vergüteten beide Kassen die Botendienste der Apotheken mit 2 Euro netto, wobei diese Regelung bis zum 30. April 2020 befristet war.
Im Zuge der Sars-CoV2-Arzneimittelversorgungsverordnung griff seit 22. April 2020 eine bundesweite Regelung, nach der Botendienste mit 5 Euro netto je Lieferort vergütet und über eine Sonder-PZN abgerechnet werden konnten. Seit Januar werden die Botendienste bundesweit mit 2,50 Euro netto honoriert. Außerdem steht den Apothekern gesetzlich eine einmalige Pauschale in Höhe von 250 Euro zu.