Die Rückerstattung der nicht genutzten Grippeimpfstoffe aus der Saison 2020/21 erfolgt über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Das entsprechende Portal ist ab sofort sechs Wochen lang freigeschaltet.
Das NNF-Portal für Grippeimpfstoffmeldung ist freigeschaltet. Die Apotheken haben ab dem 20. Oktober sechs Wochen Zeit, ihre Bestände zu melden. „Einsendeschluss“ ist der 30. November. Danach besteht kein Anspruch mehr auf Rückerstattung.
Alle Anträge sollen über das Portal gemeldet werden. Die Eintragung erfolgt in einem temporär freigeschalteten Formular. Hierdurch könnten Verwaltungskosten eingespart werden, teilt der NNF mit. Neben der Anzahl der Dosen, aufgeteilt auf die jeweiligen Hersteller, müssen auch die Netto-Einkaufspreise gemeldet werden. Hierbei müssen Apotheken beachten, dass eventuelle Rabatte oder Erstattungen zuvor abgezogen werden müssen.
Nach der Einreichung des Formulares erhält die Apotheke eine Bestätigung per Mail. Erst nach Ende der Frist, also nach dem 30. November, werden die Anträge auf Plausibilität geprüft. Der NNF übermittelt dann die Ansprüche mittels Sammelrechnung an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
„Mit einer Auszahlung der Erstattungsbeträge kann voraussichtlich noch in diesem Jahr gerechnet werden“, teilt der NNF mit.
Gelistet sind alle sieben Influenza-Vakzine der vergangenen Saison plus Vaxigrip Tetra (Sanofi) in der französischen Aufmachung und Fluzone (Sanofi) in der US-Aufmachung:
Alle anspruchsberechtigten Unterlagen müssen bis zum 31. Dezember 2024 aufbewahrt werden.
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