Nacht- und Notdienstfonds

AvP-Pleite gefährdet Notdienstpauschale

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Berlin -

Die AvP-Insolvenz wirkt sich – zumindest vorübergehend – negativ auf alle Apotheken aus: Weil das Rechenzentrum die für August fälligen 21 Cent von allen Rx-Arzneimitteln für den Nacht-und Notdienstfonds (NNF) nicht abgeführt hat, fehlen aktuell rund 1,5 Millionen Euro in der Kasse. Für das 3. Quartal könnte die Notdienstpauschale daher um circa 15 Euro niedriger ausfallen.

Der NNF will sich das Geld direkt von den AvP-Apotheken holen. Ob das gelingt, ist allerdings noch offen. Nach Angaben des NNF liegt die dafür erforderliche Abrechnung von AvP noch nicht vor. Daher ist der NNF aktuell nicht in der Lage, die 21 Cent pro Rx-Arzneimittel von den AvP-Apotheken direkt einzufordern. Sollte das nicht bis zur Abrechnung des 3. NNF-Quartals möglich sein, sinkt die Pauschale bis zur endgültigen Abrechnung um rund 15 Euro.

Im 2. Quartal waren knapp 35 Millionen Euro in den NNF geflossen, im ersten Quartal waren es noch knapp 42 Millionen Euro. In der NNF-Geschäftsstelle ging man davon aus, dass neben dem saisonbedingten negativen Mengeneffekt auch der Lockdown und die Bevorratungskäufe im März zu einem geringeren Absatz in den Apotheken geführt haben: Obwohl es im 2. Quartal einen Arbeitstag mehr gab, sank die Zahl der abgegebenen Packungen um 16 Prozent. Nach Abzug der Verwaltungsausgaben von knapp 500.000 Euro ab, blieben für das 2. Quartal somit 34,5 Millionen Euro, die für die Vergütung der 99.842 Notdienste (1. Quartal: 99.899) in insgesamt 18.821 Apotheken zur Verfügung übrig.

Damit sank die Notdienstpauschale von 411,53 Euro auf 345,36 Euro, ein Rückgang um 66,17 Euro beziehungsweise 16 Prozent. Falls die fehlenden 1,5 Millionen Euro nicht bis zur Abrechnung des 3. Quartals dem NNF zufließen, sinkt der Auszahlungsbetrag entsprechend. Bezogen auf rund 99.850 Notdienste führt das zu einer um circa 15 Euro niedrigeren Pauschale.

Die AvP-Kunden selbst mussten bereits im 2. Quartal auf ihre Notdienstpauschale verzichten: Am 11. September hatte der Nacht- und Notdienstfonds noch 4,5 Millionen Euro an AvP überwiesen. Am 16. September wurde das Geld zwar zurückgefordert, das nutzte aber nichts mehr: Am selben Tag meldete der Bafin-Sonderbeauftragte für das Rechenzentrum Insolvenz an. Vom NNF wurden die betroffenen Apotheken bereits über die Sachlage informiert. Das Geld ist jetzt Teil der Insolvenzmasse. Auch andere Beträge wie die Einmalpauschale für den Botendienst hängen bei AvP fest und summieren sich.

Seit Jahresbeginn fließt für jede zulasten der Krankenkassen abgegebene Rx-Packung mehr Geld in den NNF. Das Zusatzhonorar wurde von 16 auf 21 Cent angehoben. Weil das Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) noch auf sich warten lässt, wurde diese Erhöhung vorgezogen; die Unterstützung kommt laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) vornehmlich den Apotheken in strukturschwachen Regionen zugute, die häufig Notdienste leisten. Die Pauschale sollte rechnerisch auf circa 350 Euro pro Volldienst steigen.

Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

 

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