NNF kündigt Rechenzentren Alexander Müller, 24.01.2022 10:19 Uhr
Will der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Notdienste mit den Apotheken künftig selbst abrechnen? Jedenfalls wurden die Verträge mit den Rechenzentren nach einem Beschluss des Geschäftsführenden DAV-Vorstands zum Jahreswechsel gekündigt. Vielleicht geht es aber auch nur um das liebe Geld.
Für die Abwicklung der Notdienstpauschale wurde 2013 der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) gegründet, eine wirtschaftlich eigenständige Tochter des DAV. Die Apotheken melden über ihre Rechenzentren die Zahl der zu Lasten der Krankenkassen abgegebenen Rx-Packungen, dazu gibt es einen Sonderbeleg zur Meldung der an Privatpatienten abgegebenen Rx-Packungen. Seit 2020 beträgt der Zuschlag pro Packung 21 Cent, die in den Notdienstfonds fließen.
Die insgesamt vereinnahmte Summe wird abzüglich der Verwaltungskosten quartalsweise an die Apotheken ausgeschüttet. Dabei wird jeder von den Apothekerkammern gemeldete Vollnotdienst mit der variierenden Pauschale vergütet – im vergangenen Jahr durchschnittlich knapp 370 Euro pro Notdienst.
Geld für zusätzliche Aufgaben
Soweit das Verfahren, das sich seit dem Start im August 2013 gut eingespielt hat. Doch im vergangenen Jahr teilte der DAV gegenüber den Rechenzentren mit, dass der NNF vor allem aufgrund zwischenzeitlich neu übernommener Aufgaben wie der Abwicklung der TI-Refinanzierungsvereinbarung, der Botendienst-Pauschale oder der einmaligen Schutzmasken-Pauschale nunmehr über einen vollständigen Datenbestand der Apotheken verfüge. Daher spreche nichts gegen die von Anfang an vorgesehene Übernahme des vollständigen Auszahlungsprozesses durch den NNF.
Die Verträge mit den Rechenzentren wurden entsprechend zum Jahresende gekündigt. Bislang erhielten diese pro Apotheke und Monat eine Vergütung von 1,12 Euro. Kleinere Rechenzentren bekamen pauschal 476 Euro. Der NNF wollte weniger zahlen und drängte auf eine Reduktion auf 1 Euro. Für eine seitens der Rechenzentren geforderte Erhöhung der Pauschale für kleinere Privatanbieter sah der NNF ebenfalls keine Notwendigkeit.
Die Rechenzentren sehen das naturgemäß ganz anders: Sie verweisen darauf, dass ihr Betrag seit 2013 bei steigender Inflation konstant geblieben sei – während im gleichen Zeitraum die Verwaltungsausgaben des NNF allein in den vergangenen Jahren um jeweils mehr als 10 Prozent gestiegen seien. Zudem drängen die Rechenzentren darauf, bestimmte Prozesse zu digitalisieren. Unnötig ist demnach vor allem der Ausdruck der Selbsterklärung für die PKV-Rezepte, der dann bei den Rechenzentren wieder eingelesen wird. Das ließe sich über die Schnittstelle der Apo-TI zusammen mit dem N-Ident-Verfahren der NGDA schlanker lösen, finden die Rechenzentren
Notwendige Kosten
Die Rechenzentren verweisen auf § 19 Apothekengesetz (ApoG), in dem die Abwicklung des Notdienstfonds geregelt ist. Zum einen werden die Rechenzentren darin explizit als Partner des DAV genannt, der die Daten übermittelt. Zum anderen steht im Gesetz, dass der DAV den Rechenzentren aus den Einnahmen des Fonds „die notwendigen Kosten […] in nachgewiesener Höhe“ erstattet. Eine interne Umfrage bei den Rechenzentren hat ergeben, dass die tatsächlichen Kosten eher zwischen 1,80 und 2 Euro liegen. Dabei schlagen vor allem Fälle zu Buche, bei denen individuell bei den Apotheken nachgehakt werden muss.
Aktuell befinden sich die Rechenzentren also in einem vertragslosen Zustand. Das betrifft aber nur die Vergütung; die Abrechnung der Notdienstpauschale sei nicht in Gefahr, wie NNF-Geschäftsführer Ferdinand Ostrop gegenüber APOTHEKE ADHOC versichert. „Für die Apotheken wird das keine Auswirkungen haben.“
Zu den laufenden Verhandlungen mit den Rechenzentren könne er aber nichts sagen. Deren Sache ist es jetzt, was sie dem NNF für ihre Leistung in Rechnung stellen. Einiges spricht dafür, dass die Vertragspartner vorerst mit den alten Konditionen weiterarbeiten, bis eine endgültige Lösung erreicht wurde.