Konsequenz aus Krankenhausmorden

Niedersachsen will Stationsapotheker einführen

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Berlin -

Die rot-schwarze Koalition in Niedersachsen will als Konsequenz aus der Mordserie des Pflegers Niels H. schnell die schon länger geplanten Stationsapotheken in Krankenhäusern einführen. Noch im ersten Halbjahr 2018 könnte ein neues Krankenhausgesetz den Landtag passieren, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Schwarz, der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Bereits die rot-grüne Vorgängerregierung hatte ein neues Krankenhausgesetz geplant. Dieses konnte wegen der vorgezogenen Neuwahl jedoch nicht mehr verabschiedet werden. Das neue Gesetz solle auch den Informantenschutz bei Whistleblowern regeln, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete. Mit Stationsapothekern könnte ein ungewöhnlich hoher Verbrauch von Arzneimitteln schneller auffallen, so die Hoffnung.

Während die Apothekerkammer Niedersachsen die Einführung von Stationsapothekern unterstützt, warnt die Krankenhausgesellschaft vor zusätzlichen Kosten vor allem für kleinere Häuser. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Volker Meyer, sagte der Zeitung: „Stationsapotheker können einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern leisten. Allerdings muss die Refinanzierung dieser Stellen sichergestellt sein und geprüft werden, ab welcher Krankenhausgröße die Einrichtung einer solchen Stelle sinnvoll und praktikabel ist.“

Ein neuer Prozess gegen den verurteilten Patientenmörder Niels H. wird frühestens im Oktober beginnen. Die Staatsanwaltschaft hat den Ex-Krankenpfleger wegen Mordes an 97 Patienten an den Kliniken in Delmenhorst und Oldenburg angeklagt. Er soll seine Opfer mit verschiedenen Medikamenten zu Tode gespritzt haben. H. hat die Taten nach Angaben der Ermittler weitgehend gestanden. Wegen des Todes von sechs Patienten auf der Delmenhorster Intensivstation hatte das Landgericht Oldenburg den Ex-Pfleger bereits zu lebenslanger Haft verurteilt.

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