Niedersachsen: Umsatzgarantie für Landärzte APOTHEKE ADHOC, 14.12.2019 09:13 Uhr
Die niedersächsische Landesregierung sieht sich bei der Bekämpfung des Ärztemangels auf dem Land auf einem guten Weg, unter anderem mit Maßnahmen wie einer Umsatzgarantie und Unterstützung bei Gründung oder Übernahme einer ärztlichen Niederlassung. Besondere Hoffnungen setzt sie in die Landarztquote – erhält jedoch Widerspruch von den Ärzten.
Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat den Gesundheitsausschuss des Landtages am Donnerstag über die Ergebnisse einer Evaluation zur medizinischen Versorgung im ländlichen Raum unterrichtet. Darin waren die bisherigen Maßnahmen des Landes im Kampf gegen den Ärztemangel auf Grundlage von Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) auf ihre Wirksamkeit untersucht worden.
„Die Auswertung der Daten der KVN bestätigt, dass die bisherigen Maßnahmen und Angebote zur Verbesserung der medizinischen Versorgung wie Studienstipendien, Weiterbildungen und Niederlassungsförderungen gut angenommen werden“, erklärte dazu Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD). Dennoch könnten dem Land nach den Prognosen der KVN im Jahr 2030 rund 1000 Hausärzte fehlen, insbesondere im ländlichen Raum. „So weit wollen und dürfen wir es nicht kommen lassen“, so Reimann. Deshalb halte sie die zeitnahe Einführung einer Landarztquote für ausgesprochen sinnvoll. „Sie kann ein weiteres wichtiges Instrument im Kampf gegen den drohenden Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der Fläche sein.“
Die Ärzte selbst sind davon aber wenig begeistert. Bei der Ärztekammer stößt die Quote auf Ablehnung. „Wenn ich eine Quote für Allgemeinmedizin schaffe, befördere ich einen Mangel bei anderen Disziplinen, die heute schon wenig von Studierenden gewählt werden“, sagte die Präsidentin Martina Wenker. „Dann muss ich erklären, warum zum Beispiel Beatmungspatienten verlegt und Intensivstationen geschlossen werden müssen, weil keine Intensivmediziner und Notärzte mehr nachkommen.“
Reimann hätte die Landarztquote gern möglichst schon zum Wintersemester 2020. Die Idee ist, dass das Land bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze an Bewerber vergibt, die sich verpflichten, nach Studium und Weiterbildung in unterversorgten Regionen im ländlichen Raum zu arbeiten. „Die Quote ermöglicht es, planmäßig, unmittelbar und gezielt Studierende an die hausärztliche Versorgung zu binden“, so das niedersächsische Gesundheitsministerium. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben eine solche Quote laut Ministerium bereits eingeführt, andere Länder würden das laut Ministerium auch erwägen.
Bereits jetzt würden Land und KVN ein „umfassendes Maßnahmenpaket“ anbieten, das angehende Mediziner in allen Phasen der Ausbildung sowie der Niederlassung unterstützte. Kann beispielsweise ein Kassenarztsitz nicht besetzt werden, weil sich kein Arzt für die Tätigkeit findet, kann die KVN eine Umsatzgarantie zusichern. Der entsprechende Zuschuss kann für eine Dauer von bis zu zwei Jahren gezahlt werden.
Auch für die Gründung einer ärztlichen Niederlassung oder die Übernahme einer bestehenden ärztlichen Niederlassung macht die KVN Geld locker. Sie fördert Gründung oder Übernahme mit bis zu 60.000 Euro. In Regionen, in denen eine hausärztliche Unterversorgung droht oder herrscht, sind es sogar bis zu 70.000 Euro. Auch die Gründung oder Übernahme einer ärztlichen Zweigniederlassung wird mit bis zu 30.000 Euro gefördert. Für Studierende, die sich im klinischen Teil oder einem vergleichbaren Abschnitt ihres Studiums befinden, gibt es darüber hinaus ein Hausärztliches Stipendium. Bis zu einer Dauer von vier Jahren können die Studierenden monatlich eine Beihilfe von 400 Euro erhalten – wenn sie sich im Gegenzug verpflichten, nach Abschluss des Studiums innerhalb von neun Monaten die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin aufzunehmen und nach der Weiterbildung als Hausarzt im ländlichen Raum tätig zu sein.