Niedersachsen

Nach Mordserie: Apotheker-Pflicht für Krankenhäuser

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Berlin -

Dutzende Frauen und Männer soll Krankenpfleger Niels H. über Jahre getötet haben. Um Kriminelle in Kliniken künftig zu stoppen und die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen, sollen jetzt alle Krankenhäuser in Niedersachsen Apotheker beschäftigen müssen. Gesundheitsministerin Cornelia Rundt (SPD) hat dazu jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Ungewöhnlicher Arzneimittelverbrauch soll damit früher auffallen.

Mit dem Gesetzesvorschlag zieht Niedersachsen Konsequenzen aus der Mordserie. Niels H. hatte an den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst Patienten gefährliche Medikamente wie Gilurytmal gespritzt, um sie dann als Held zu reanimieren. Viele überlebten die Notmaßnahme nicht.

In einer ersten Reaktion hatte die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr alle Krankenhäuser verpflichtet, Patientenfürsprecher einzustellen. Künftig sollen in allen Krankenhäusern sogenannte Stationsapotheker arbeiten. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums beschäftigen aktuell nur 17 der insgesamt 178 Kliniken Apotheker, weil sie eine Klinikapotheke betreiben. Die meisten Kliniken werden von auswärtigen Apotheken versorgt. In jedem Krankenhaus sei sicherzustellen, dass die Klinikapotheke oder die klinikversorgende Apotheke im angemessenen Verhältnis zur Bettenzahl Stationsapotheker „als präsente Beratungspersonen“ auf den Stationen und in den Funktionsbereichen einsetzt, heißt es.

Der Stationsapotheker soll das Krankenhauspersonal bei Fragen der Arzneimitteltherapie unterstützen. Dabei geht es auch um genauere Kontrolle des Medikamentenverbrauchs. „Wir können das natürlich nicht mit Gewissheit sagen, aber es ist gut möglich, dass durch die geplanten Überprüfungsmaßnahmen zum Einsatz der Medikamente so eine Mordserie wesentlich früher erkannt worden wäre“, sagte ein Ministeriumssprecher. Auf die rund 40.000 Krankenhausbetten in Niedersachsen sollen laut Gesetzentwurf 134,5 Stationsapotheker kommen. Damit soll ein Stationsapotheker rund 300 Betten betreuen.

Außerdem werden in den Kliniken Arzneimittelkommissionen eingeführt. Diese sollen Arzneimittellisten erstellen, prüfen und kontrollieren.Die Experten sollen über alle Arzneimittel, die in der Klinik zur Anwendung kommen, informiert werden. In regelmäßigen Konferenzen sollen zudem leitende Ärzte und die Chefs der Pfleger Todesfälle, Komplikationen und Zwischenfälle analysieren. Während der Schichten von Niels H. waren sowohl in Oldenburg als auch in Delmenhorst auffällig viele Patienten gestorben. Konsequenzen hatte das damals nicht.

Das neue Krankenhausgesetz sieht außerdem ein anonymes Fehlermeldesystem vor. Krankenhausmitarbeiter können so Verdachtsmomente für fehlerhaftes oder kriminelles Verhalten äußern, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Die Kliniken werden auch verpflichtet, Konzepte zum Umgang mit den beruflichen Belastungen des Personals zu entwickeln. So soll beispielsweise Supervision in therapeutischen Gesprächen den Stressabbau erleichtern.

Das Landgericht Oldenburg hatte Niels H. im Februar 2015 in fünf Fällen unter anderem wegen Mordes verurteilt. Vor Gericht hatte der heute 40-Jährige 90 Taten gestanden. Die Ermittler überprüften sogar über 200 Verdachtsfälle in Delmenhorst und Oldenburg. Um Taten nachweisen zu können, stehen noch Exhumierungen von verstorbenen Patienten bevor. Die Mordserie gilt als eine der größten in Deutschland.

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