Das bisherige Online-Verzeichnis der Hilfsmittel wird ab sofort von einem Webportal abgelöst. Neben detaillierteren Informationen bietet das Portal auch die Option der Online-Antragstellung.
Der GKV-Spitzenverband hat ein neues Webportal des Hilfsmittelverzeichnisses entwickelt. Das bisherige Online-Verzeichnis hat damit ausgedient. Der Dachverband der Krankenkassen betont, dass die Weblösung zu einem Bürokratieabbau und gleichzeitig erhöhtem Informationsangebot führt. Für jedes Produkt können Spezifikationen und weiterführende Informationen hinterlegt werden. Für die Hersteller gibt es die Option der Online-Antragstellung.
„Das neue Hilfsmittelverzeichnis bietet von der Online-Antragstellung bis zu umfänglichen Informationen zu den einzelnen Hilfsmitteln den Hilfsmittelherstellern einen deutlich verbesserten Service. Darüber hinaus trägt die papierlose Antragstellung zum Bürokratieabbau bei“, so Dr. Monika Kücking, Abteilungsleiterin Gesundheit des GKV-Spitzenverbandes.
Laut GKV-Spitzenverband erhielten die gesetzlich Versicherten im Jahr 2020 Hilfs- und Pflegehilfsmittel im Wert von 9,3 Milliarden Euro. 2017 waren es Ausgaben in Höhe von acht Milliarden Euro. Innerhalb von drei Jahren sind rund 3500 Hilfsmittel zusätzlich in das Verzeichnis aufgenommen worden. Zu den Produkten gehören unter anderem Bandagen, Hörgeräte, Inkontinenzprodukte, Rollstühle, Kompressionsstrümpfe, Prothesen, Insulinpumpen, Blindenführhunde und Applikationshilfen zur Verabreichung von Arzneimitteln.
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