Notdienstpauschale

Neuer NNF-Rekord: 291,88 Euro

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Berlin -

Neuer Rekordwert: Für die Notdienste im ersten Quartal 2019 erhalten die Apotheken jeweils 291,88 Euro und damit rund sieben Euro mehr als im Vorjahresquartal. Zuletzt waren es 284,59 Euro. Mit 291,88 Euro erreicht die Pauschale ganz knapp einen neuen Höchstwert. Sie liegt zehn Cent über dem bisherigen Rekordwert des ersten Quartal des Vorjahres.

Nach vorliegenden Meldungen der Landesapothekerkammern wurden im 1. Abrechnungsquartal 2019 von Januar bis März insgesamt 99.548 Vollnotdienste abgerechnet. Im Vorquartal waren es 102.401 Vollnotdienste, die von 19.289 Apotheken geleistet wurden. Im Vergleich zum Vorquartal steigt die Notdienstpauschale somit von 284,59 Euro pro geleistetem Vollnotdienst um 7,29 Euro. Diese Veränderung resultiert laut DAV im Wesentlichen durch den Arbeitstageeffekt des 1. Abrechnungsquartals. Es gab zwei Notdiensttage weniger im Vergleich zum Vorquartal bei in etwa gleichgebliebenen Packungsabgabemengen.

Für jede zu Lasten der Krankenkassen abgegebene Rx-Packung fließen 16 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Die Gesamtsumme wird durch die Anzahl der geleisteten Notdienste geteilt. Dieser Betrag wird für jeden Notdienst an die Apotheken ausgeschüttet. Maßgeblich für die Berechnung des pauschalen Zuschusses ist neben der Anzahl der geleisteten Notdienste die Höhe der Einnahmen, die zum Zeitpunkt der Berechnung fristgerecht auf dem dafür vorgesehenen Konto des NNF eingegangen sind (Einnahmenprinzip). Nicht zeitgerecht eingegangene Gelder werden in dem betreffenden Quartal nicht zur Ausschüttung gebracht und auf das nächste Abrechnungsquartal übertragen.

Anfang März 2019 wies laut DAV das Treuhandkonto des NNF einen aus den Vorquartalen und dem IV. Quartal 2018 resultierenden Einnahmenstand von 29,6 Millionen Euro aus. Dem gegenzurechnen sind die anteiligen Verwaltungsausgaben in Höhe von rund 486.000 Euro. Somit verblieb ein für die Auszahlung von Notdienstpauschalen zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen in Höhe von 29,05 Millionen Euro.

Im gesamten Jahr 2018 haben die Apotheken insgesamt 114 Millionen Euro zusätzlich für Notdienste erhalten. Die durchschnittliche Pauschale für eine „Schicht“ beträgt also 281,01 Euro. Den NNF gibt es jetzt seit fünf Jahren. Die Politik hatte den Apothekern zur Stärkung gerade ländlicher Apotheken mit vielen Notdiensten einen Zuschuss von 120 Millionen Euro versprochen. Dieser wurde bislang noch in keinem Jahr erreicht, im Rahmen des Apothekenstärkungsgesetzes von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wir aber über eine Erhöhung der Pauschale nachgedacht.

Im Gesamtjahr 2018 haben die Apotheken exakt 726.373.378 Packungen abgegeben, die für den Fonds relevant sind, verschreibungspflichtige Lifestyle-Präparate fallen zum Beispiel heraus. Die Einnahmen des NNF beliefen sich entsprechend auf etwas mehr als 116 Millionen Euro, leicht über dem Wert von 2017. Davon müssen noch die Verwaltungsausgaben in Höhe von 2 Millionen Euro angezogen werden, die 2018 5,5 Prozent über dem Vorjahr lagen. Die Personalausgaben schlagen hier mit 780.000 Euro zu Buche.

Damit blieben zum Verteilen an die Apotheker unter dem Strich exakt 114.229.676,83 Euro übrig. Verteilt auf die 406.558 geleisteten Notdienste ergab sich im Durchschnitt die Notdienstpauschale von 281,01 Euro. Der Wert schwankt naturgemäß von Quartal zu Quartal und bewegte sich im Jahr 2018 zwischen 291,78 (Q1) und 268,14 (Q3).

Im vergangenen Jahr hatte die durchschnittliche Notdienstpauschale 275,02 Euro betragen. Der Anstieg um 2,2 Prozent ist auf den leichten Anstieg bei den NNF-relevanten abgegebenen Packungen (+0,54 Prozent) sowie einem leichten Rückgang der insgesamt geleisteten Notdienste (-0,91 Prozent) zurückzuführen. Zu Bedenken gilt dabei, dass Teildienste im NNF-System nicht berücksichtigt und vergütet werden. In der NNF Statistik stehen 373 Schließungen von Apotheken nur 112 Neueröffnungen gegenüber, in 621 Fällen gab es einen Inhaberwechsel.

Die GKV-Rezepte werden automatisch über die Rechenzentren an den NNF gemeldet. Bei den Privatrezepten müssen die Apotheken selbst Auskunft geben. Tun sie das nicht, werden sie vom NNF geschätzt. 2018 ist das 1064 Mal vorgekommen. In zehn Fällen musste laut Geschäftsbericht sogar ein Zwangsgeld verhängt werden.

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