Gesetzesentwurf

Neuer Anlauf zu Gendiagnostik dpa, 26.08.2008 17:47 Uhr

Berlin - 

Nach jahrelanger Debatte unternimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf für ein Gesetz zur Beschränkung von Gentests. Das Kabinett entscheidet an diesem Mittwoch in Berlin über den Entwurf für ein entsprechendes Gendiagnostikgesetz. Es sieht im Kern hohe Hürden und strenge Vorgaben für Gentests vor, die nur freiwillig möglich sein und den Betroffenen selbst tatsächlich nutzen sollen. Arbeitgeber und Versicherungsfirmen dürfen keine Gen-Untersuchungen von Bewerbern und Kunden verlangen. Auch sollen heimliche Vaterschaftstests verboten werden. Regelungen zur Verwendung gendiagnostischer Methoden in der Forschung sind in den Gesetzesplänen hingegen ausgeklammert.

Die Pläne sehen vor, dass Gentests auf Verlangen des Arbeitgebers grundsätzlich verboten sein sollen. Der Arbeitgeber darf auch nicht Ergebnisse einer Untersuchung erfragen oder benutzen. Standardtests,
mit denen die gesundheitliche Eignung eines Bewerbers festgestellt werden kann, sollen aber weiter zulässig bleiben.

Auch Versicherer dürfen beim Abschluss eines Vertrages grundsätzlich weder einen Gentest noch Auskünfte über frühere Untersuchungen verlangen. Vorerkrankungen müssten allerdings weiter angezeigt werden. Um Missbrauch zu vermeiden, müssen Ergebnisse vorangegangener Gentest erst bei einer höheren Versicherungssumme vorgelegt werden. Schon heute verzichtet die Assekuranz bei einer Versicherungssumme von bis zu 250 000 Euro auf klassische Gentests. Nun ist eine Summe von 300 000 Euro geplant.

Künftig dürfen Gentests nur erfolgen, wenn Betroffene rechtswirksam eingewilligt haben. Bei Patienten, die nicht zustimmen können, sind Untersuchungen - teils unter strengen Vorgaben - möglich, wenn sie diesen selbst oder Angehörigen nutzen. Gentest noch vor der Geburt sollen auf medizinische Zwecke beschränkt werden. Dabei geht es nach dpa-Informationen nur um die Feststellung solcher genetischer Eigenschaften, die die Gesundheit des Fötus oder Embryos vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können.

Heimliche Vaterschaftstests sollen verboten, aber lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In den Vorüberlegungen war auch mal ein neuer Straftatbestand im Gespräch. Betroffene müssen vorher einwilligen. Seit einer Neuregelung können Männer vor Gericht gegen den Willen der Frau einen Vaterschaftstest durchsetzen.

Schon unter Rot-Grün gab es Bestrebungen für eine entsprechende Rechtsgrundlage bei Gen-Analysen. Das Regierungsbündnis aus Union und SPD hatte sich nach jahrelangen Vorarbeiten dann im April auf Eckpunkte verständigt. Ziel des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfes ist es vor allem, Bürger vor dem Missbrauch der Gentests zu schützen. Es sollen aber zugleich die Chancen aus dem Einsatz genetischer Untersuchungen für den einzelnen Menschen gewahrt bleiben. So können Krankheiten noch vor ihrem Ausbruch vorhergesagt werden.