KBV-Köhler: Vom Taxi- zum SUV-Fahrer Lothar Klein, 13.09.2016 13:57 Uhr
Mindestens drei Anzeigen liegen inzwischen gegen den früheren Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, vor. Die Vorgänge warten immer noch auf ihre juristische Aufarbeitung. Jetzt belastet ein vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Auftrag gegebenes Gutachten der renommierten Anwaltskanzlei Luther auch die amtierende KBV-Führung. Dabei geht es um Dienstwagen und erneut um Köhlers Gehalt. Über solche Details sind auch schon Politiker gestürzt.
Wie die Berliner Morgenpost berichtet, kommt das Gutachten zu einer Schadenssumme in Höhe von 200.000 Euro. Eine Rolle spiele dabei ein weißer Mercedes-Geländewagen, dessen Finanzierung wie schon andere Dinge an den zuständigen KBV-Gremien vorbei gelaufen sein soll. Als „unüblich“ und „nicht nachvollziehbar“ qualifiziert laut Morgenpost das Gutachten diesen Weg.
Erst als Regina Feldmann im Jahr 2012 zu Köhlers Stellvertreterin berufen wurde, kam die Dienstwagen-Affäre ins Rollen. Köhler war dem Bericht zufolge zuvor jahrelang Taxi gefahren. Weil sich Feldmann aber einen Dienstwagen vertraglich zusichern ließ, brauchte auch Köhler ein eigenes Auto. Köhler leaste den Mercedes-SUV privat und rechnete die Leasing-Raten in Höhe von monatlich 1249,48 Euro wie Taxiquittungen mit der KBV ab. Zudem spendierte die KBV ihrem damaligen Chef eine „Benzinkostenpauschale“ von 10.000 Euro pro Jahr.
Das ist Vergangenheit und muss von den Gerichten aufgearbeitet werden. Brenzlig werden für den amtierenden KBV-Chef Andreas Gassen könnte aber eine andere Passage des Gutachtens: Danach soll Gassen daran beteiligt gewesen sein, dass in Köhlers Arbeitsvertrag ein Passus eingefügt wurde, wonach ihm das volle Gehalt zustehen sollte, falls er vorzeitig aus dem Amt scheidet. 2014 gab Köhler tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen sein Amt auf. Nach Ansicht der Gutachter habe sich Gassen damit wegen Untreue in einem besonders schweren Fall schuldig gemacht, schreibt die Morgenpost. Diese Vereinbarung sei „inhaltlich nicht haltbar und nicht mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ vereinbar. Durch diese Regelung sei der KBV ein Schaden von 100.000 Euro entstanden.
Die KBV will sich zu diesen Inhalten nicht äußern. Am Freitag könnte sich die KBV-Vertreterversammlung erneut mit den Vorgängen befassen. Das Gutachten kommt laut Morgenpost insgesamt zu dem Ergebnis, dass sich Köhler, seine Ehefrau, die als Personalchefin der KBV arbeitete, und weitere Personen mehrfach strafrechtlich schuldig gemacht hätten. In fünf Fällen bestehe der Verdacht der „Untreue in besonders schwerem Fall“. In einem Fall könne es sich sogar um versuchten Betrug in „einem besonders schweren Fall“ handeln. Darauf steht Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Im Auftrag des BMG waren die Anwälte der Frage nachgegangen, inwieweit Regelungen von Köhlers Arbeitsvertrag gegen die Vorschriften verstießen.
Im Mai hatte das BMG gegen Köhler eine dritte Anzeige wegen Betrugs erstattet. Dabei ging es um Betrug und Untreue mit Bezug auf bestehende Versorgungszusagen. Köhler soll das BMG als Aufsichtsbehörde über die Höhe der Zusagen getäuscht haben. Bereits Ende 2015 hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Köhler angezeigt wegen Untreue in Bezug auf Mietkostenzuschüsse und in einer zweiten Anzeige wegen Betrugs mit Bezug zu Mieterdarlehen im Zusammenhang mit den Immobiliengeschäften der KBV.
In die Schlagzeilen geraten war Köhler bereits 2014 wegen angeblicher Rentenbezüge in Höhe von jährlich 270.000 Euro. Schon zwei Jahre zuvor war öffentlich auch über Köhlers Gehalt diskutiert worden. Der damalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte die geplante Erhöhung auf 350.000 Euro Jahresgehalt kritisiert Die KBV hatte daraufhin eine Anpassung vorgenommen, das Gehalt soll trotzdem 320.000 Euro betragen haben.