Thalidomid/Lenalidomid

Neue Vorschriften für Apotheken

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Arzneimittel mit den Wirkstoffen Thalidomid (Thalidomid Pharmion) und Lenalidomid (Revlimid) dürfen künftig nicht mehr im Versandhandel abgegeben werden. Der Bundesrat winkte mit wenigen Änderungen eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung durch. Mit der Verordnung wird außerdem die Arzneimittelverschreibungsverordnung geändert, so dass Ärzte und Apotheker spezielle Rezeptformulare verwenden müssen.

Demnach dürfen die Arzneimittel künftig nur noch auf nummerierten zweiteiligen Vordrucken des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verordnet werden. Die Höchstmenge darf den Bedarf für zwölf Wochen, bei Frauen in gebärfähigem Alter für vier Wochen nicht überschreiten. Die Rezepte sind nach Ausstellung durch den Arzt sechs Tage gültig und müssen von den Apotheken quartalsweise an das BfArM übermittelt werden. Außerdem müssen verschiedene Abgabeinformationen dokumentiert werden.

Die Verordnung tritt zwei Monate nach Bekanntmachung in Kraft. Die beiden seit September 2007 beziehungsweise April 2008 europaweit zugelassenen Medikamente werden zur Behandlung des Multiplen Myeloms eingesetzt.

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