Monopolkommission

Neue Vorschläge für Apotheken

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Es ist wieder soweit: Am Dienstag übergibt die Monopolkommission Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) ihr 18. Hauptgutachten. Titel: „Mehr Wettbewerb, wenig Ausnahmen“. Erster Punkt im Inhaltsverzeichnis: Regulierung der Wasserwirtschaft und von Apotheken. Außerdem geht es um die wettbewerblichen Rahmenbedingungen für die gesetzliche Krankenversicherung, zum Beispiel um die effiziente Organisation des Leistungsangebots, die Regulierung des Beitragssatzes und den Schutz vor Wettbewerbsbeschränkungen.

Alle zwei Jahre legt das fünfköpfige Beratergremium der Bundesregierung in Sachen Wettbewerbspolitik sein Hauptgutachten vor, dazu gibt es regelmäßig Sonderberichte zu bestimmten Themen. Nachdem das Thema Apothekenketten bereits als Standard in den Forderungskatalog eingegangen ist, hatte der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Dr. Justus Haucap, zuletzt Pick-up-Stellen als Wettbewerbsinstrument entdeckt.

Im Video-Interview mit APOTHEKE ADHOC hatte Haucap Anfang Mai sein Engagement im Apothekenbereich erklärt: „Wir haben sicherlich kein Monopol vorliegen auf dem Apothekenmarkt, aber es gibt doch signifikante Markteintrittsbarrieren wie zum Beispiel das Mehr- und Fremdbesitzverbot oder das geplante Verbot von Pick-up-Stellen“, so Haucap.

Auf einem Kongress des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) hatte sich Haucap außerdem dafür ausgesprochen, den Kassenabschlag freizugeben. „So könnte ein sanfter Preiswettbewerb unter Apotheken entstehen.“ Nach seinem Modell entfällt die Zuzahlung für Arzneimittel, die Versicherten zahlen stattdessen das Honorar des Apothekers abzüglich Kassenabschlag. Aus diesem Betrag könnten die Apotheken Rabatte gewähren. Auf dem Land sollten außerdem andere Vergütungsmodelle eingeführt werden als in der Stadt.

Der Monopolkommission gehören neben Haucap Ex-BP-Vorstand Peter-Michael Preusker , die Medienunternehmerin Christiane zu Salm (ehemals Bertelsmann, MTV, Burda), die Finanzinvestorin Dr. Angelika Westerwelle und der Jurist Professor Dr. Daniel Zimmer an.

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