Pflege-TÜV

Neue Schiedsstelle für Kassen dpa/APOTHEKE ADHOC, 25.01.2011 13:10 Uhr

Berlin - 

Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen mit genaueren Pflegenoten die Qualität von Pflegeheimen bald besser bewerten können. Ihrem Ziel, in der Bewertung mehr Transparenz zu schaffen, konnten sich Pflegekassen und -verbände im November nicht annähern. Nun will die Koalition die seit Monaten andauernde Blockade der Reform per Gesetz aufheben.

Die Verhandlungen zwischen Kassen und Pflegeverbänden waren am Zwang zur Einstimmigkeit gescheitert. Mit dem Gesetz soll nun eine Schiedsstelle eingerichtet werden. In der Schiedsstelle sollen auch Vertreter der Heime sitzen, allerdings gilt dann nicht mehr das Einstimmigkeitsprinzip.

Auch inhaltlich soll das Gesetz die Pflegebewertung neu regeln: Pflegeeinrichtungen, die in kritischen Bereichen wie etwa der Versorgung mit Flüssigkeit mangelhaft abschneiden, sollen keine guten Gesamtnoten mehr bekommen können. In der Vergangenheit waren vereinzelt Fälle bekannt geworden, in denen Menschen in Heimen eher schlecht gepflegt wurden, obwohl die Gesamtnote gut war. Das Bewertungssystem umfasst Schulnoten von 1 bis 5.

Künftig sollen zudem zentrale Punkte wie der Ernährungszustand oder die Verhinderung von Druckgeschwüren bei der Benotung eine größere Rolle spielen als etwa Abwechslung beim Essen oder das Angebot von Osterfeiern.


Bei den Verhandlungen im November hatten die Pflegekassen dem Verband Deutsche Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) und dem Arbeitgeber- und Berufsverband der Privaten Pflege (ABVP) vorgeworfen, sie versuchten, „Mängel zu verdecken, anstatt die Verbraucherinformation zu verbessern“.

Die Kassen begrüßten, dass der Streit nun per Gesetz geregelt werden soll. „Es ist gut, dass die Regierung jetzt offensichtlich tätig wird“, sagte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Das Gesetz soll allerdings erst im Sommer in Kraft treten, gemeinsam mit dem von der Koalition geplanten Hygienegesetz.

Mit Stand September 2010 konnten im Internet Bewertungen von 8500 der bundesweit 23.000 ambulanten und stationären Pflegedienste aufgerufen werden. Der Notendurchschnitt lag in der stationären Pflege bei 1,9 und im ambulanten Bereich bei 2,1.