Gendiagnostikgesetz

Neue Regelung für Gentests

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Das Bundeskabinett hat den Weg für strenge Regeln bei Gentests freigemacht. Dafür beschloss die Ministerrunde am Mittwoch nach Angaben des Gesundheitsministeriums Eckpunkte für ein Gendiagnostikgesetz. Mit Gentests kann unter anderem die Wahrscheinlichkeit von Krankheiten wie Brustkrebs vorhergesagt werden, was ethische Probleme mit sich bringt. Künftig soll jeder selbst bestimmen, ob er Gen-Befunde über Krankheitsrisiken erheben und kennen will oder nicht. Niemand soll aufgrund genetischer Eigenschaften diskriminiert werden.

Patienten sollen die Vorteile dieser Untersuchungen nicht vorenthalten werden. Gentests zur Gesundheit dürfen aber nur von qualifizierten Ärzten veranlasst werden. Zentral ist in den Augen des Gesetzgebers eine vorherige Beratung. Bereits die rot-grüne Vorgängerregierung hatte ein solches Gesetz geplant.

Auch die Weitergabe von Daten an Dritte soll in der Hand der Betroffenen liegen. Arbeitgeber und Versicherer sollen keine Gentests von Mitarbeitern und Kunden verlangen dürfen. Ausnahmen soll es beim Arbeitsschutz und auch bei Lebensversicherungen mit hoher Versicherungssumme geben können. Nach Angaben des SPD-Abgeordneten René Röspel ist der Punkt noch offen. Er wandte im Deutschlandradio Kultur ein, dass Betroffene ihre Versicherungssummen sonst durch Abschluss verschiedener Verträge verkleinern würden. Die Grünen kritisierten die geplanten Ausnahmen. „Sobald man damit anfängt, wird es problematisch“, sagte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck dem „Tagesspiegel“. Er warnte vor „sozialer Chancenauslese“.

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