EU-Richtlinie

Neue Debatte um Mehrwertsteuer Désirée Kietzmann, 08.07.2008 11:02 Uhr

Berlin - 

Anlässlich des gestern in Brüssel vorgestellten Vorschlags der EU-Kommission zur Änderung der bestehenden Mehrwertsteuerrichtlinie, haben sich die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erneut für einen ermäßigten Umsatzsteuer auf Medikamente ausgesprochen. „Wenn der EU-Vorschlag Realität wird, kann sich die Bundesregierung einer von uns seit Jahren geforderten Steuersenkung auf Arzneimittel kaum mehr entziehen“, sagte Hennig Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI. Tatsächlich sieht der Vorschlag jedoch keinerlei Verpflichtungen für die Mitgliedsstaaten vor.

Der Entwurf sehe keine Änderungen für den Arzneimittelbereich vor, stellte ein Sprecher von EU-Steuerkommissars Lazlo Kovacs gegenüber APOTHEKE ADHOC klar. Bereits die aktuelle Richtlinie erlaube es den Mitgliedsstaaten, einen ermäßigten Satz für Medikamente zu erheben. Frankreich, Spanien, Belgien sowie die Niederlande machen derzeit von dieser Möglichkeit Gebrauch. In Großbritannien und Schweden sind verschreibungspflichtige Arzneimittel gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit. In Deutschland sind die vollen 19 Prozent fällig. Auch wenn die Mehrwertsteuerrichtlinie wie geplant geändert wird, ergibt sich für die Bundesregierung keinerlei Handlungsbedarf. Denn die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze soll dem EU-Sprecher zufolge nach wie vor für alle Mitgliedsstaaten freiwillig sein.

Die neue Richtlinie zielt vor allem darauf ab, einen ermäßigten Steuersatz für bestimmte Dienstleistungen zuzulassen. Daneben soll die Kategorie Arzneimittel auf alle saugfähigen Hygieneprodukte einschließlich Babywindeln ausgedehnt werden. Damit dürften bei Inkrafttreten des Vorschlags auch diese Produkte künftig ermäßigt besteuert werden. Eine ermäßigte Umsatzsteuer auf Arzneimittel würde das deutsche Gesundheitssystem nach ABDA-Angaben um 2,5 Milliarden Euro entlasten.