GKV-Spitzenverband

Neue Befreiungen durch Festbeträge

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Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat nach Auswertung der Stellungnahmen aus der Branche neue Festbeträge in vier Gruppen festgelegt. Nach einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 3. November werden ab 2009 die Festbeträge in drei Gruppen mit wirkstoffgleichen Arzneimitteln (Tiaprid, Clozapin, Olanzapin) und in einer Gruppe mit pharmakologisch- therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen (Sartane) gesenkt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte im Juli entsprechende Beschlüsse gefasst.

Laut GKV-Spitzenverband „wird in allen Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet“. Die Kassen gehen von jährlichen Einsparungen von rund 40 Millionen Euro aus. Die bislang angepeilten 50 Millionen Euro mussten nach neuen Berechnungen angepasst werden, sagte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Zudem hat der Spitzenverband Beschlüsse zu Zuzahlungsbefreiungen für drei der vier aktualisierten Festbetragsgruppen gefasst: Ab sofort sind Bluthochdruckmittel aus der Gruppe der Sartane sowie die Neuroleptika Tiaprid und Clozapin von der Zuzahlung befreit, sofern ihr Preis 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Für Olanzapin wurde hingegen keine Zuzahlungsbefreiung beschlossen. Der GKV-Spitzenverband gewährt die Befreiung in der Regel nur, wenn es sich mit Blick auf den Preis des Präparates für die Kassen unter dem Strich rechnet.

Heute sind laut GKV-Spitzenverband fast drei Viertel aller Arzneimittelverordnungen mit Festbeträgen belegt. Dies entspreche rund 45 Prozent des Arzneimittel-Ausgabenvolumens der GKV. Für das laufende Jahr erwarten die Kassen Einsparungen aus den Festbeträgen in Höhe von 4,3 Milliarden Euro, 2007 waren es noch 3,7 Milliarden.

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