Sachverständigenrat

Netzwerk-Pickup statt Landapotheke

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Mit so genannten „Netzapotheken“ will der Sachverständigenrat für Gesundheit die erwartete Ausweitung der ambulanten Versorgung bewerkstelligen. Was sich dahinter verbirgt, legt das scheidende Expertengremium in seinem 900-seitigen Sondergutachten „Koordination und Integration - Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens“ ausführlich dar. Die gute Nachricht: Die Apotheken sollen stärker in die Versorgung eingebunden werden. Die schlechte Nachricht: Die heutige Form der niedergelassenen Individualapotheke sehen die Gutachter nicht als Zukunftsmodell.

Nach Vorstellung der Experten sollen die Apotheken als Bestandteil sektorübergreifender Versorgungsnetze „stärker als heute die Verantwortung für Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimitteltherapie übernehmen“. Den Sachverständigen schweben Versorgungsnetzwerke von Arztpraxen, medizinischen Versorgungszentren und Apotheken vor, die sich - im Rahmen einer prospektiven Pauschalvergütung - ein festes Budget der Krankenkassen teilen.

Die Wirtschaftlichkeit liegt dann in der Hand der Netzwerkbetreiber: Diese können ihre eigenen Kosten senken, indem sie beispielsweise „netzorientierte Positivlisten“ erstellen, mit Pharmafirmen verhandeln und durch eine konsequente Medikationsüberwachung Krankenhauseinweisungen verhindern und damit ihre Aufwendungen für stationäre Behandlungen senken.

Die resultierende „Differenzierung der Apotheken und Liberalisierung des bislang bestehenden 'Kollektivvertrags'“ wird nach Ansicht der Gutachter zu mehr Integration und Kooperation in den medizinischen Behandlungsabläufen führen. „Die Rolle der Apotheken wandelt sich von der passiven Arzneimitteldistribution zu einer aktiv agierenden Institution“, so die Experten.

Natürlich müssten die Apotheken dazu unter das „ökonomische Dach“ des Netzwerkbetreibers schlüpfen. Wörtlich heißt es im Gutachten: „Insgesamt macht es im Rahmen der Integrierten Versorgung aus Effizienzgründen Sinn, die Arzneimittelversorgung über eine eigene (interne) Arzneimitteldistribution anstelle der Einbeziehung externer öffentlicher Apotheken umzusetzen.“ Organisationsform und Besitzverhältnisse spielen nach Ansicht der Gutachter bei Apotheken ohnehin keine erkennbare Rolle − weder behindernd noch fördernd.

Für ländliche Gegenden haben die Experten ein Alternativszenario: „Wenn Netzapotheken für sich genommen keine ausreichende finanzielle Basis in dünner besiedelten Gegenden haben, könnten Filialapotheken solcher Verbünde dort die Arzneimittelversorgung übernehmen. Andere Möglichkeiten, die Arzneimittelversorgung aufrecht zu erhalten, liegen im Versandhandel aus Apotheken oder in Rezeptsammelstellen der Netzapotheken vor Ort (pick-up-Stationen, z. B. in Supermärkten, unter gesetzlich geregelten Auflagen).“

„Die gesammelten Rezepte werden von Mitarbeitern der Netzapotheke abgeholt und die verordneten Arzneimittel dann am nächsten Tag in der Rezeptsammelstelle ausgegeben. In solchen Fällen ist allerdings sicherzustellen, dass zumindest eine telefonische Beratung jederzeit möglich ist“, so die Experten zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung.

Ein Video-Interview mit dem Sachverständigen Professor Dr. Gerd Glaeske finden Sie unter: www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Videos/

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