Die Apotheker fordern von der Politik unter anderem eine Erhöhung ihrer Notdienstpauschale. Denn mit deren Einführung hatte die Politik jährlich eine Summe von 120 Millionen Euro als Strukturmaßnahme versprochen. Dieser Betrag wurde im vergangenen Jahr nicht ganz erreicht. Weil die Einführung des Fonds im Jahr 2013 verspätet kam, will die ABDA auch diese Lücke finanziell schließen.
Die Verteilung des Extrahonorars übernehmen die Apotheker selbst. Dazu wurde der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) gegründet. Pro abgegebenem Rx-Arzneimittel auf Kassenkosten fließen aktuell 16 Cent in diesen Topf. Abzüglich der Verwaltungskosten wird die Gesamtsumme an die Apotheken ausgeschüttet. Dazu werden von den Apothekerkammern alle geleisteten Volldienste an den Fonds gemeldet. Der Quotient aus Fondsmitteln und Notdiensten ergibt die Notdienstpauschale. Diese erhält jede Apotheke für jeden Volldienst. Ziel der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung war, Landapotheken zu stärken, die oft Notdienst leisten, in dieser Zeit aber wenig verdienen.
Im vergangenen Jahr haben die Apotheken insgesamt 421.653 Notdienste zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens geleistet, Teildienste werden von NNF nicht berücksichtigt. Die Notdienstpauschale wird pro Quartal festgelegt und variiert je nach Anzahl der abgegebenen Packungen und geleisteten Notdienste. 2014 lag sie zwischen 258,66 Euro im dritten Quartal und 271,18 Euro im vierten.
Insgesamt wurden gut 112 Millionen Euro ausgeschüttet. Damit fehlen den Apotheken knapp 8 Millionen Euro zu dem von der Politik versprochenen Wert. Um die Lücke zu schließen, müsste als pro Rezept mehr in den Fonds fließen. Die Apotheken haben im vergangenen Jahr insgesamt rund 713 Millionen Rezepte mit den Kassen oder der PKV abgerechnet. Um auf 120 Millionen Euro zu kommen, hätten demnach 17 Cent pro Packung in den Fonds fließen müssen.
In diesem Fall wäre der Gesamtbetrag allein den Apotheken zugekommen, die Verwaltungskosten wären zusätzlich finanziert worden. Der NNF hat seinen Geschäftsbericht für 2014 noch nicht vorgelegt, es ist aber mit Verwaltungskosten von etwa 2 Millionen Euro auszugehen. Darin enthalten ist schon die Rücklage, die der Fonds laut Gesetz aufbauen muss.
Die Forderung der ABDA geht aber noch weiter. Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, hatte eine Erhöhung des Beitrags zum Fonds von 16 auf 20 Cent gefordert. Hintergrund ist die verspätete Einführung des Notdienstfonds. Die Strukturmaßnahme war aus Sicht der ABDA ab dem Jahr 2013 versprochen. Erstmals ausgezahlt wurde die Pauschale aber für den Monat August, da zunächst viele Fragen der Abwicklung geklärt und die Strukturen geschaffen werden mussten.
Damit lag der Auszahlungsbetrag für die letzten fünf Monate des Jahres 2013 bei insgesamt etwas über 43 Millionen Euro. Wegen der Investitionen zum Aufbau des Fonds sowie den Risiko- und Betriebsmittelrücklagen summierten sich die Verwaltungskosten im Startjahr auf 2,1 Millionen Euro. Für das Jahr 2013 fehlen den Apothekern demnach sogar mehr als 76 Millionen Euro.
Insgesamt hätten die Apotheker also bislang 84 Millionen Euro mehr aus dem Fonds bekommen müssen, wenn die Verwaltungskosten nicht zu ihren Lasten gehen sollen. Um diese Differenz im laufenden Jahr auszugleichen, müsste der Betrag pro Rezept sogar auf 28 Cent erhöht werden. Dann wären die Forderungen der Apotheker Ende 2015 beglichen – unter der Voraussetzung, dass in diesem Jahr die Anzahl an Rezepten und Notdiensten jeweils relativ konstant bleiben.
Mit so einer drastischen Forderung wollte die ABDA aber vermutlich nicht bei der Politik vorsprechen – zumal der Beitrag zum Fonds dann schon für 2016 wieder hätte deutlich abgesenkt werden müssen. Mit der jetzt geforderten Erhöhung auf 20 Cent wäre die von den Apothekern monierte Lücke dagegen erst in einigen Jahren geschlossen und der Betrag könnte anschließend entsprechend der Entwicklung angepasst werden.
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