Abschlag weg, Fixum rauf

Nach Skonto-Urteil: Zambo fordert Rettungsschirm

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Stuttgart -

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) fordert ein sofortiges Eingreifen der Gesundheitspolitik und das Aufspannen eines Rettungsschirms für die Apotheken im Land. Das in dieser Woche gefällte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über das Skonti-Verbot für Rx-Medikamenten, verschärfe die finanzielle Lage der Apotheken im Land dramatisch, so LAV-Präsidentin Tatjana Zambo. Ein sofortiges Eingreifen der Gesundheitspolitik sei geboten.

„Der Großteil der Apotheken in Baden-Württemberg und in Deutschland war bereits vor dem Urteil des BGH betriebswirtschaftlich mehr als auf Kante genäht. Der Skonto-Deckel des BGH verschärft für diese Apotheken nun die Situation erneut und dramatisch – hin zu einem unerträglichen und betriebswirtschaftlich nicht mehr darstellbarem Maß. Das gesamte Versorgungssystem der Apotheken wird kippen, wenn der Gesetzgeber jetzt nicht unverzüglich handelt und mit einem Rettungsschirm ausstattet, der vor allem sofort wirkenden finanziellen Maßnahmen enthalten muss“, kommentiert Verbandschefin Tatjana Zambo.

Der LAV stellt folgende Forderungen auf:

  • Mindestens eine sofortige, deutliche Absenkung, im besten Falle aber eine Abschaffung des Apothekenabschlags.
  • Die Anpassung des Apothekenhonorars durch eine Erhöhung des Fixums.
  • Eine deutliche Anhebung von Dienstleistungshonoraren. Diese reichten an keiner Stelle aus, auch nur eine Kostendeckung zu erreichen.
  • Der Wegfall des Kammerzwangs in Doppelmitgliedschaft. Apothekerinnen und Apotheker müssen nicht nur der jeweils zuständigen Apothekerkammer beitreten, sie haben als Selbständige die Pflicht, Mitglied der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK) zu sein.

Finanzielle Notlage droht

Da sich die Lage der Apotheken durch das Urteil sofort verschärfe, fordere man die Verantwortlichen in der Politik zum sofortigen Handeln auf. „Ab jetzt zählt jeder Tag und jede Woche – es ist maximal Eile geboten, sofort zu reagieren und die desaströse finanzielle Situation der Apotheken, die politisch verursacht wurde, unverzüglich zu verbessern“, so Zambo.

Der BGH hatte am Donnerstag entscheiden, dass Apotheken beim Einkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln von ihren Großhändlern kein Skonto oberhalb von 3,15 Prozent erhalten dürfen. Für die Apothekerinnen und Apotheker fällt dadurch auch der letzte Einkaufsvorteil weg.

Die Treuhand Hannover geht von einem Ertragsverlust von durchschnittlich 16 Prozent bei den Apotheken aus. „Eine Apotheke von durchschnittlicher Umsatzgröße könnte gut 22.000 Euro Ergebnis verlieren“, so Sebastian Schwintek von der Treuhand Hannover. Der LAV schätzt, dass der Verlust in der Regel sogar deutlich höher liegen wird.

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