Wenige Tage vor dem Prozessbeginn gegen einen Ex-Pfleger zieht Niedersachsens Landtag weitere Konsequenzen aus der Serie von Krankenhausmorden. Zum Auftakt der Sitzungswoche am Mittwoch steht die abschließende Beratung eines Gesetzentwurfs an, der Stationsapotheker und Arzneimittelkommissionen in den Hospitälern vorschreibt.
Hintergrund ist die lange unentdeckt gebliebene Mordserie Högels in Oldenburg und Delmenhorst. Er spritzte Patienten verbotenerweise Medikamente, die den Tod verursachten. Nach der Mitte Mai erstmals im Landtag beratenen Novelle müssen Krankenhäuser nach einer Übergangszeit Stationsapotheker einstellen. Die sollen künftig den Überblick über die Ausgabe der Arzneimittel haben. Bei den festgeschriebenen Mengenvorgaben für die Medikamente werden zudem keine Ausnahmen oder Abweichungen mehr zulässig sein.
Über den Entwurf hatte der Landtag im Vorjahr debattiert, wegen der vorgezogenen Wahl war er aber nicht mehr verabschiedet worden. Eine Zustimmung des Landtags am Mittwoch gilt als sicher. Erste Konsequenzen aus der Mordserie hatte der Landtag im Juni mit einer Änderung des Bestattungsgesetzes gezogen, das eine erweiterte Leichenschau zulässt. Ärzte sollen demnach feststellen, welche Substanzen Menschen vor deren Tod verabreicht wurden.
Wegen des Todes von sechs Patienten hatte das Landgericht Oldenburg den Ex-Pfleger bereits zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann muss sich ab dem 30. Oktober in einem weiteren Prozess wegen weiterer Morde verantworten.
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